81
Neu-Freiburg]) zu bestimmen, so lud die h. Bundesversammlung am 31. Juli 1S58den Bundesralh ein, „bei der kaiserlich brasilianischen Regierung kräftig daraufzudringen, dass die schweizerischen Colonisten in eine bessere Lage versetzt werden.An Mitteln dazu liess es die Bundesversammlung nicht fehlen, indem sie noch imselben Jahre dem Schweiz. Generalconsul in Rio für Besorgung des Auswanderungs-wesens eine Besoldung von 5000 Fr. und der dortigen Schweiz. Hilfsgesellschafteinen Bundesbeitrag von 990 Fr. verabreichen liess. Zum nämlichen Zwecke tratam 14. März 1859 eine Conferenz der eidgenössischen Stände Zürich, Bern, Ob-walden, Glarus, Schaff hausen, Graubünden und Aargau zusammen, die in einerEingabe den Bundesrath um Vorsorge für Befriedigung der kirchlichen und Schul-bedürfnisse der Colonisten anging und es für zweckmässig hielt, entweder dieschweizerischen Colonisten unter den Schutz einer befreundeten Seemacht zu stellen,worauf indess der Bundesrath mit Recht nicht einging, weil, abgesehen von derGeneigtheit einer Seemacht, eine solche Unterordnung einerseits als Beweis eigenerSchwäche, andrerseits sein Auftreten durch das Mittel einer Seemacht als BedrohungBrasiliens erscheinen würde. Oder mit Regierungen deutscher Staaten Unterhand-lungen über gemeinsame gegen Brasilien zu ergreifende Maassregeln, z. B. einAuswanderungsverbot, anzuknüpfen, zu welchem Zwecke der Bundesrath sich mitden deutschen Regierungen in Verbindung setzte, die aber für die Sache selbst,bei der passiven Haltung jener, ohne Erfolg war. Die Frage, ob den Halbpächternund den Gemeinden durch die Führung eines Processes gegen die Pflanzer zuhelfen sei, liess der Bundesrath vorläufig unentschieden, während die weitere Frage,ob den Colonisten die Gemeinde- oder Staatsvorschüsse zu erlassen seien, abgesehenvom freien Willen der Gläubiger, davon abhängig zu machen war: ob dadurch einevollständige Befreiung der Halbpächter von ihren Gutsherren sich erzielen liess,was nicht wahrscheinlich war. Am 25. Juli 1859 erneuerte die Bundesversammlungihre Einladung an den Bundesrath. Infolge weiterer Schritte dieser Behörde wohlliess die brasilianische Regierung durch den Fiscal der Repartipao geral das Terraspublicas, Sebasteo Machado Nuna, eine neue Enquete vornehmen, deren Ergebnissden schweizerischen Halbpächtern nicht günstig war, so dass sie sich nicht ver-anlasst fühlte, die Schulden derselben zu übernehmen, besonders da sie diejenigen,die nach Spiritu Santo übergesiedelt waren, stelsfort unterstützen musste.
So folgte denn, um sich über den Zustand der schweizerischen Colonien nochmehr aufzuklären, um ihren Klagen auf diplomatischem Wege wirksamer abzuhelfenund die Guthaben der schweizerischen Gläubiger anVergueiro u. Comp, zum Zweckeihrer Tilgung in’s Reine zu bringen, die Sendung des Hrn.Dr. J. J. v.Tschudi aus Glarus,Gutsbesitzer zu Edlitz in Oesterreich, nunmehr Schweiz. Geschäftsträger am WienerHofe, den seine Reisen in Südamerika und sein berühmtes Werk über Peru dazuals die geeignetste Persönlichkeit erscheinen Hessen. Dieser trat als ausserordent-licher Gesandter der Eidgenossenschaft seine Reise nach Brasilien 1860 an und ver-blieb dort bis Ende October 1861. Die Erfolge dieser Mission, die der Schweiz60,000 Fr. kostete, waren folgende: Uebersiedelung von 12 der bedrängtestenFamilien mit 12 Individuen nach der Colonie Cananea mit Unterstützung der bra-silianischen Regierung, Versetzung der schweizerischen Colonisten von Santa Leo-