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selben) sterben. Zwar fassen alle schweizerischen Geburtenregister dieselben insich, ohne sie jedoch besonders auszuscheiden, während andere mit den Todt-gebornen zugleich auch die Lebendgebornen, aber vor der Taufe gestorbenenKinder zusammenfassen (so Solothurn, Bern vor 1856, auch Aargau für den re-forinirten Kantonstheil), andere endlich die Zahl der Todtgebornen besonders an-geben, ohne dass jedoch alle auch das Geschlecht und den Civilstand, ob ehelichoder unehelich geboren, unterscheiden, Verhältnisse, deren Kenntniss, wie wirschon oben (Kap. 6 §. 5) aus Anlass der Untersuchung über das Geschlecht derGehörnen gesehen, und wie wir noch im weitern Verlaufe sehen werden, sehrwichtig wäre. Immerhin ist aber im Allgemeinen hier daran zu erinnern, dassfast kein Verhältniss weniger zuverlässig ist als dieses, da nicht zu vermeiden ist,dass auch Abortivgeburten, die nirgends controlirt werden und auch nicht con-trolirt werden können, oder erst nach der Geburt gestorbene Kinder mitgerechnetwerden, andrerseits aber oft die Einregistrirung für nutzlos und unwichtig an-gesehen wird und daher viele Todtgeborne nicht in die Listen eingetragen werden.Jedenfalls ist es zweckmässig, bei allen Berechnungen, die sich auf die allgemeineFruchtbarkeit, sowie auf die Sterblichkeit im Allgemeinen beziehen, auch die Todt-gebornen in Rechnung zu bringen, was wir oben bei unsern Angaben über dieeuropäischen Staaten nur deshalb nicht thaten, weil die uns dafür zu Gebote stehen-den Materialien die Todtgebornen nicht umfassten.
Im Folgenden geben wir aus denjenigen Kantonen, aus denen uns überhauptDaten über die Todtgebornen zu Gebote stehen, das Verhältniss derselben zu denGebornen und Gestorbenen für die Jahre 1850 — 64 an und reihen daran zugleichAngaben aus einigen andern europäischen Staaten, die wir theils aus Wappäus 2 "entlehnen, theils (Frankreich und Oesterreich) nach Daten bei Kolb 29 berechnethaben.
Procent verhältniss
Kantone.
Todtgebornen
Zahl derGehörnen
Gestorbenen
der Todtgebornen zu denGehörn. Geslorb.
Appenzell I.-Rh. 30 .
44
6288
5166
0,70
0,85
Freiburg 31 ...
1114
34652
28234
3,22
3,95
Aargau.
3576
88999
72359
4,02
4,94
Nidwalden ....
185
4538
3907
4,08
4,73
St. Gallen ....
3700
83473
73759
4,43
5,02
Solothurn ....
1420
31117
24833
4,57
5,76
Genf.
1295
27544
25557
4,70
5,07
Thurgau ....
1963
40188
33377
4,88
5,89
Waadt.
4214
85415
69181
4,93
6,09
Neuenburg ....
2174
42556
29845
5,1t
7,29
Sehaffhausen 32 . .
421
7 654
5065
5,50
8,31
28 I 182. — 29 S. 57, S. 141. — 30 Seit 1852. Die auffallend geringe Zahl von Todt-gebornen muss wohl Zweifel gegen die Richtigkeit der Angaben veranlassen, zumal da dasVerhältniss in Appenzell A.-Rh. viel grösser. — 31 Seit 1853. — 32 Seit 1859.