Buch 
Die Bevölkerungsstatistik der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone, unter steter Vergleichung mit den analogen Verhältnissen anderer Staaten : ein Beitrag zur Kenntniss der physischen und socialen Zustände der Schweiz / nach offiziellen Daten für Aerzte, Beamte, Geistliche u.s.w. bearbeitet von Dr. Wilhelm Gisi
Entstehung
Seite
159
JPEG-Download
 

Proc. Proc.

Waadt . .

. 1831

— 40

4,35

Aargau . .

. 1827 —

36

4,59

T)

41

— 50

4,98

r>

37 —

49

5,11

r>

51

— 60

5,73

r>

50 —

64

7,38

Thurgau 22 .

. 1811

— 20

2,02

Neuenburg 24

. 1801 —

8

1,53

n

21

O

1

3,22

r>

9 —

16

1,65

31

— 40

3,40

r>

17 —

25

1,82

n

41

— 50

3,73

50 —

64

4,76

r>

50

— 64

4,76

Glarus 25 . .

. 1841 —

50

1,27

Aargau 23

. 1817

— 26

3,77

n

60 —

64

1,84

Da nun, wie wir bereits früher gefunden haben, die Geburtenfrequenz inneuerer Zeit auch in der Schweiz sich vermindert, die Zahl der Unehelichen abersich vermehrt hat, so muss wirklich in der Schweiz eine Verminderung der ehe-lichen Fruchtbarkeit stattgefunden haben, wie wir dies bereits früher in einzelnenKantonen wahrzunehmen Anlass hatten, eine Erscheinung, die gewöhnlich im Ge-folge der zunehmenden Civilisation einzutreten pflegt, aber immerhin bedauerlichgenug ist, auch vom populationistischen Standpunkte aus, weil die Bevölkerungwegen der viel grossem Sterblichkeit der unehelichen als der ehelichen Kinderjedenfalls dabei verliert.

9. Was nun endlich noch die Frage betrifft, ob in den Kantonen, wo derMaternitätsgrundsatz herrscht, Zürich, Bern, Schwyz, Zug, Baselstadt und -land,Schaffhausen, Graubünden, St. Gallen, Appenzell A.-Rh., Aargau, Thurgau, Tessin,Waadt, Neuenburg und Genf (14 Kantone und 3 Halbcantone), oder in denen, wodie Paternität üblich (Lucern, Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus, Freiburg, Appen-zell I.-Rh., Wallis), die uneheliche Geburtenfrequenz grösser sei, so lässt sichdarüber nichts entscheiden, da auf beiden Seiten Kantone Vorkommen, die auf derScala der Unehelichen die Extreme bilden, so dass dadurch wenigstens die Be-fürchtung widerlegt ist, es möchte die Einführung des Maternitätsgrundsatzes dieZahl der Unehelichen vermehren. Nichts desto weniger scheint uns diese Be-stimmung des Code Napoleon mit jener berühmten Formel: la recherche de lapaternite est interdite, weder an sich billig, noch auch geeignet, um eine Ver-minderung der Unehelichen herbeizuführen. Mag auch der Gesetzgeber durch den-selben das Mädchen zu grösserer Vorsicht anspornen wollen, er erreicht dochdiesen Zweck nicht. Denn es unterliegt in den meisten Fällen im guten Glaubenan das Ifeiraths- oder wenigstens Unterstützungsversprechen des Mannes, das ge-wöhnlich von vorneherein nicht ernstlich gemeint war. Und wenn auch das Gesetzsagt, dass ihm keinerlei Rechtsforderungen an den Verführer zustehen, und auchdort, wo das Gesetz einen jährlichen Alimentationsbeitrag von Seiten des Mannesfordert, so kennt es diese Bestimmung entweder nicht, oder wenn auch, so denkt esdoch, im Vertrauen auf jene Loyalität, vor dem Fall gar nicht daran, dass es jedazu kommen werde, die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen,während umgekehrt der Mann, der in den weitaus meisten Fällen der Verführer

22 Archiv für Schweiz. Statistik I 319. — 2S Bronner, der Kt. Aargau I. Bd. und dieregierungsräthüchen Amtsberichte 1837 — 49. — 24 Bernoulti, Archiv I. — 25 Ebenda II 73.