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Der Zonentarif : neubearbeitete Volksausgabe der "Eisenbahnreform" / von Eduard Engel
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20
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Projekt der Reichseiſenbahnen. Die Verfaſſung enthält darüberfolgende Beſtimmungen:

Artikel 4. Der Beaufſichtigung ſeitens des Reiches und der Geſetz-gebung desſelben unterliegen die nachſtehenden Angelegenheiten:

8) das Eiſenbahnweſen, in Bayern vorbehaltlich der Beſtimmungim Artikel 46(welcher handelt von Ausnahmegütertarifen für dieZeit von Hungersnot u. ſ. w.).

Art. 42. Die Bundesregirungen verpflichten ſich, die deutſchenEiſenbahnen im Intereſſe des allgemeinen Verkehrs wie ein einheit-liches Netz verwalten und zu dieſem Behufe auch die neu herzu-ſtellenden Bahnen nach einheitlichen Normen anlegen und ausrüſtenzu laſſen.

Art. 43. Es ſollen demgemäß in tunlichſter Beſchleunigung über-einſtimmende Betriebseinrichtungen getroffen werden.

Art. 45. Dem Reiche ſteht die Kontrole über das Tarifweſen zu.Dasſelbe wird namentlich dahin wirken: 1) daſſ baldigſt auf allendeutſchen Eiſenbahnen übereinſtimmende Betriebsreglements eingeführtwerden; 2) daſſ die möglichſte Gleichmäßigkeit und Herabſetzungder Tarife erzielt werde.

Nach der Verfaſſung hat alſo ſchon jetzt das Reich die Befugnis,im Wege des Geſetzes, ja ſogar im Wege der Verordnung die voll-ſtändige Gleichmäßigkeit der Wagen in ihren äußeren Teilen zu ver-langen. Es darf ſogar die Einheit der Tarife verlangen underzwingen, auch in Bayern !

Warum ſind alle dieſe Verfaſſungsparagraphen tote Buchſtabengeblieben? Warum iſt von dieſer Befugnis bis jetzt kein Gebrauchgemacht worden? Politiſche Bedenken ſtehen entgegen, ſagt man. DieſesBuch ſoll keine politiſche Verteidigungsſchrift des Reichseiſenbahn-projektes ſein. Alles, was ſich dafür oder dagegen aus politiſchenGründen anführen läſſt, iſt in den wiederholten Debatten im preußi-ſchen Abgeordnetenhaus und im Reichstag, ſowie in einer umfang-reichen Litteratur angeführt worden. Zuſammengefaſſt finden ſich alleBedenken gegen das Projekt in einer Reſolution, welche der Volks-wirtſchaftliche Kongreſſ 1874 zu Bremen annahm. Dort wurde dasProjekt der Reichseiſenbahnen für bedenklich erklärt aus folgendenGründen:

1) weil es die Finanzen des Reiches gefährdet;

2) weil der weitere Ausbau des deutſchen Eiſenbahnnetzes unter derVerdrängung des Privatkapitals leiden muſſ;

3) weil die Selbſthilfe und Selbſtverwaltung kleinerer und größererVerkehrsgebiete dadurch beeinträchtigt wird;

4) weil zu befürchten ſteht, daſſ dabei weder die lokalen und provin-ziellen Intereſſen, noch die Konjunkturen des Weltmarktes unddie überall wechſelnden Verkehrsbedürfniſſe eine raſche Berückſich-tigung finden werden.

In ſeiner SchriftDie falſche Eiſenbahnpolitik des Fürſten Bis-marck hat Eugen Richter dieſe und ähnliche Bedenken eingehend ent-wickelt, meiner Uberzeugung nach aber nicht hinreichend begründet.