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Der Zonentarif : neubearbeitete Volksausgabe der "Eisenbahnreform" / von Eduard Engel
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34
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Einheitlichkeit wegen vergleiche ich nur diejenigen Preiſe, welche zurBenutzung von Perſonenzügen berechtigen. Da gibt es: 8 Pfg.;

780 Pfg.; 8,%% Pfg.; 8, 8% Pfg.; 9,30 Pfg.; 9 Pfg.; 12 Pfg.; 15 Pfg.;10 Pfg.; 7,95 Pfg., alſo Schwankungen für 100. 8 von 7 M.

40 Pfg. bis 15 M.

Das tollſte aber ſind die Beſtimmungen über die Giltigkeit derRetourbillets ſowohl in Bezug auf Dauer wie auf die Art der Züge.In Baden gelten Retourbillets bis zur nächſten Station 1 Tag, dar-über hinaus bis zu 180 km 2 Tage, über 180 km 3 Tage. Sieberechtigen nicht zu Schnellzügen; es muſſ vielmehr ein Zuſchlags-billet gelöſt werden.

In Bayern natürlich wieder ganz anders: Retourbilletsnächſten Station 1 Tag, darüber hinaus 3 Tage. Es gibt be-hbgebeeavunbigem-

Die Main⸗Neckarbahn hat folgende Regel: Retourbillets zwiſchenFrankfurt und Darmſtadt einerſeits und Mannheim andrerſeits füralle Züge giltig; die übrigen Retourbillets erhalten durch Zukaufeines Zuſatzbillets Giltigkeit zu Kourir⸗ und Schnellzügen.

Die ſächſiſchen Bahnen verlangen für die Benutzung der Retour-billets in Schnellzügen Zuſchlagsbillets.

Die württembergiſchen Bahnen verfahren wieder anders als dievon Baden und Bayern . Retourbillets bis zur nächſten Station1 Tag giltig; für weiter gelegene Stationen bis zu 73 km(o ge-heimnisvolle Zahl!) 2 Tage, über 73 km 3 Tage giltig.

Die preußiſche Staatseiſenbahnverwaltung hat einige Schwänzeihres früheren Retourbillet⸗Rattenkönigs abgeſchnitten. Sie hat ſichallerdings viele Jahre dazu Zeit gelaſſen. Endlich hat ſie folgendeallgemeineGrundſätze aufgeſtellt: Giltigkeitsdauer bis zu 100 km2 Tage; bis zu 200 km 3 Tage, und für jede weiteren 100 kmum einen Tag ſteigend. Für Billets nach Berlin gelten natürlichwieder beſondere Ausnahmebeſtimmungen.

Damit aber dieſes Syſtem nicht zu einfach werde, iſt die läſtigeund unnütze Beſtimmung getroffen, daſſ die Retourbillets mit längererals dreitägiger Dauer vor der Rückreiſe abgeſtempelt werden müſſen.

Hiervon gibt es wieder eine Unterausnahme: die Billets, derenmehr als dreitägige Dauer nur dadurch herbeigeführt wird, daſſ einSonn⸗ oder Feiertag dazwiſchen liegt, brauchen nicht zur Abſtempelungvorgezeigt werden. Und alle dieſe Regeln mit den Ausnahmen undUnterausnahmen muſſ das Publikum ſich genau merken, um ſich ſofortwieder andere zu merken, ſobald es ſich drei Stunden von Berlin entfernt und z. B. in das Gebiet der ſächſiſchen Eiſenbahnen hinein-gerät, oder in irgend ein anderes Gebiet, wo natürlich zur Ehre desgeheiligten Rattenkönigs wieder ganz andere Beſtimmungen gelten.

Aber auch dies iſt der Verwaltung der preußiſchen Staats-eiſenbahnen noch zu einfach erſchienen. Zwar hat ſie denGrund-

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