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Der Zonentarif : neubearbeitete Volksausgabe der "Eisenbahnreform" / von Eduard Engel
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56
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gewiſſen läppiſchen Bedingungen durchfahren; ferner denjenigen, welchezwar weniger km durchfahren, aber ſich in einer Art von Kreis bewegenund nach dem Ausgangspunkt zurückkehren; und endlich denjenigen,welche nach dem Ausgangspunkt zurückkehren und zwar auf derſelbenLinie. Welche myſtiſchen Bedingungen des Rabatts! Was liegt inder Kreisbewegung oder in der Rückbewegung auf gleicher Linie, wasliegt überhaupt in dem Zurückkehren zum Ausgangspunkt ſo außer-ordentlich Verdienſtvolles, daſſ es durch 25 35% Rabatt belohntwerden muſſ, während der Reiſende, der ſich nicht in einem Kreiſebewegt und nicht zum Ausgangspunkt zurückkehrt, wenigſtens nichtinnerhalb einer ihm vorgeſchriebenen kurzen Friſt, den vollen Tarifbezahlen muſſ? Wer 20 km mit einem ſogenannten Retourbilletfährt, erhält 25 35% Rabatt; wer aber 2000 km geradeaus oderkreuz und quer fährt und ein Dutzend Verwaltungen mit einem an-ſehnlichen Stück Geld erfreut, erhält keinen Pfennig Rabatt!

Man ſieht, der GrundſatzLeiſtung und Gegenleiſtung gilt nichtüberall, denn 20 km koſten unter Umſtänden weniger als 17 km; 600 kmweniger als 500 km; aber dieſe Abweichung vom Entfernungstarif iſtauch danach!

Auch ſonſt iſt der Entfernungstarif ſchon vielfach durchbrochen,nämlich faſt überall da, wo mehr als eine Bahn zwei Punkte ver-bindet. Denn jedenfalls iſt es eine Durchbrechung des Entfernungstarifs,eine Durchbrechung des Grundſatzes, daſſ Jeder für jedes Kilometerbezahlen ſoll, das er durchfährt, wenn man auf dem längeren Wegezwiſchen Berlin und Frankfurt a./M. genau daſſelbe bezahlt wie aufdem kürzeren. Und es gibt da Unterſchiede der Entfernung für dieſeOrte bis zu 50 km.

Beim Gepäck herrſcht auch ſchon eine Art von Einheitstarif,aber natürlich zu Ungunſten der Reiſenden. Es wird nämlich einEinheitsſatz erhoben für jede 10 k, und 1 k wird mit demſelbenSatz bezahlt wie 10 k!

Auch im übrigen herrſcht keineswegs der Grundſatz von Leiſtungund Gegenleiſtung. DieLeiſtung, welche bei jeder Perſonenbeför-derung die Hauptſache iſt, iſt die der Fortbewegung, alſo dieeigentliche Beförderung. Für dieſe müſſten doch die Tarife wenigſtensvöllig gleich ſein. Sind ſie das? Die Verwaltung läſſt die Sacheim Dunkeln, indem ſie Klaſſentarife hat, welche einen Schleier überdas eigentliche Verhältnis decken. Legt man die IV. Klaſſe als Aus-gangspunkt zu Grunde, ſo würden die höheren Sätze für die III.,II. und I. Klaſſe doch für nichts anderes erhoben werden als fürden größeren Komfort. Kann man aber noch von Leiſtung undGegenleiſtung ſprechen, wenn die Verwaltung für den bloßenKomfortunterſchied, der zwiſchen der IV. Klaſſe und der I. Klaſſeherrſcht, bei einer Fahrt von 12 Stunden mit zuſammen 500 kmſich bezahlen läſſt das Sümmchen von 30 M.? Alſo für das unaus-