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Der Zonentarif : neubearbeitete Volksausgabe der "Eisenbahnreform" / von Eduard Engel
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75
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für kann man allerdings gehörige Anſprüche ſtellen. Die möglichſtelegante Einrichtung der I. Klaſſe gegenüber der III., aber auch gegen-über der II., iſt nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit, ſondernvor allem eine Forderung der verſtändigen Ertragspolitik. Manmuſſ ſo viele Reiſende wie möglich in der I. Klaſſe zu reiſen ver-anlaſſen. Ein Preisunterſchied von 5 M. für Fahrt und Platzdeckt reichlich die Mehrkoſten, welche die Einrichtung der I. Klaſſeerfordert.

Demgemäß ſtelle ich als Forderungen für die I. Klaſſe auf:Höchſtzahl der Plätze ſechs. Verwendung feinen, polirten Holzes zurBekleidung der ungepolſterten Wandſeiten, elegante Fenſtervorhänge,eleganter Spiegel, für jeden Reiſenden ein breiter, tiefer, bequemerLehnſeſſel mit beſter Polſterung und mit Plüſch oder ähnlichen feinenStoffen bekleidet, unter den Seſſeln Fußbänkchen zur Bequemlichkeitder Damen, ein Teppich auf dem Fußboden, die Möglichkeit zwei oderdrei Seſſel in der Nacht zu einem Schlafſopha umzubauen, u. ſ. w.Feine, bequeme Waſchvorrichtungen! Dazu ein doppelter, mit dämpfenderFüllung verſehener Fußboden, beſte Federn, holzgefüllte Wagenräderwie in England; alles was die Technik zur Verminderung des Geräu-ſches erfunden, muſſ für die I. Klaſſe in Anwendung kommen. Siemuſſ nach Art der Hofwagen gebaut werden. Man bedenke: ein voll-beſetzter Wagen I. Klaſſe bringt allein als Mehrbezahlung für ſeinengrößeren Komfort bei nur zwanzig Plätzen im Wagen die Summe von100 M. für jede Fahrt ein. Die ganze innere Einrichtung einesſolchen Luxuswagens wird ſchwerlich über 5000 M. mehr koſten alsdie eines Wagens III. Klaſſe. Bei 50 Fahrten, d. h. bei 50 facherBenutzung jedes Platzes ſind ſchon die Anſchaffungskoſten der Ein-richtung vollſtändig gedeckt, und faſt alles was nachher mehr als 1 M.für den Platz eingenommen wird, iſt reiner Gewinn.

In jedem Wagen jeder Klaſſe muſſ mindeſtens ein Damenkoupéſich befinden oder eingerichtet werden können. Jedes Damenkoupémuſſ mit einem Kloſet verſehen ſein.

Einer gründlichen Reform bedarf ferner das Raucherweſen oderUnweſen auf den Eiſenbahnen. Ich habe nicht das Mindeſte gegendas Rauchen einzuwenden; aber niemand hat das Recht, einem andernohne ſeine Erlaubnis die Luft zu verpeſten. So gut wie man dasMitnehmen von übelriechenden Gegenſtänden in den Wagen verbietet,kann man auch das Rauchen verbieten. Grundſatz muß werden: esdarf nur geraucht werden in den wenigen eigensfür Raucherbezeichneten Koupés. Sämtliche übrige Koupés ſind Nichtraucher-Koupés. Wer rauchen will, begibt ſich in das Rauchkoupé. DieInſaſſen der III. Klaſſe haben in dieſer Beziehung dieſelbe Rückſichtzu verlangen, wie die der erſten. Es wird vollſtändig genügen, injedem Zuge ein Koupé jeder Klaſſe als Rauchkoupé zu bezeichnenund von den andern durch geſchloſſene Wände abzuſperren.