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von innen zu öffnen ſein. Ein Anweiſen von Plätzen findet nichtſtatt.
Die innere Einrichtung der Waggons muſſ den zwingendſten Be-dürfniſſen ſämtlicher Reiſender entſprechen. Beim Neu⸗ oder Umbauvon Waggons muſſ darauf gehalten werden, daſſ jeder Waggon min-deſtens ein Kloſet erhalte, zugänglich von allen Koupés.
Jedes Koupéfenſter muſſ in allen Klaſſen mit Vorhängen ver-ſehen ſein. Die möglichſt großen Fenſter dürfen weder durch eineQuerſtange verſperrt, noch beim Offnen in ihrem Spielraum beſchränktwerden.
Als Modell für die Wagen muß nach Möglichkeit das der Wagenauf der Berliner Stadtbahn dienen. Sie gewähren den größtmöglichſtenLuftraum, reichlich Licht und geſunde Ventilation.
In jedem Wagen ohne Unterſchied der Klaſſen muſſ reichlicherPlatz für die Unterbringung von Handgepäck ſein.
Die Sitze müſſen ſo eingerichtet ſein, daſſ ſie der menſchlichenForm und den Bedürfniſſen nach Ruhe entſprechen. Der menſchlicheKörper bildet in keiner Lage des Lebens rechte Winkel, meine HerrenWagenbauer! Es iſt auch nicht überflüſſig den Wagenbauern zu ſagen,daſſ ſie die gepolſterte Kopflehne in der Höhe anzubringen haben, inwelcher ſich gewöhnlich der menſchliche Kopf befindet, nicht aber da,wo das Ende eines aufgeſetzten Cylinderhutes ſich befinden würde.Es gibt jetzt Wageneinrichtungen, die beſtätigen, daß der Menſch ſichunter anderm vom Tiere dadurch unterſcheidet, daß das Tier ſtetszweckmäßig handelt.
Die III. Klaſſe ſoll einfach, aber anſtändig gehalten ſein. Höl-zerne Sitze und Rücklehnen in möglichſt bequemer Schweifung bildendas weſentliche ihrer Einrichtung.
Die II. Klaſſe iſt jetzt von der erſten nicht weſentlich unter-ſchieden, außer durch die Höchſtzahl der Plätze. Sie muſſ ſich inZukunft durchaus von der I. Klaſſe unterſcheiden, denndieſe ſoll möglichſt voll ausgenutzt werden. Die II. Klaſſe ſoll einegewiſſe höhere Bequemlichkeit als die III. gewähren, aber in den Gren-zen, die der Preisunterſchied zwiſchen der III. und II. Klaſſe vorſchreibt.Dieſer Unterſchied beträgt für die dritte Zone gegenüber der zweitennur 1 M.— Dem entſprechend hat die II. Klaſſe ſich im weſentlichennur dadurch von der III. zu unterſcheiden, daſſ die Höchſtzahl derPlätze acht ſim Sommer ſechs) beträgt, und daß Sitz wie Rücklehnemit einer einfachen Bekleidung nach Art der Pferdebahnwagen(ohneSprungfedern) zu verſehen ſind. Dazu eine einfache, etwa mit Seegraszu polſternde Rücklehne bis zur Kopfhöhe. Allenfalls könnte man dieHolzdielen des Fußbodens mit einem einfachen Läuferſtoff bekleiden.
Die I. Klaſſe darf gemäß dem von ihr bezahlten Preiſe einennamhaften Komfort verlangen. Sie zahlt ſechs mal ſo viel wie dieIII., dreimal ſo viel wie die II. Klaſſe(für die dritte Zone), und da-