aus Betracht, der Wälder zuerkennet,. Lap. l. 5
Mk Allmacht viele, die sonst, wo es auf derMenschen Fleiß und Arbeit ankommen solle,zurück bleiben würden, der last sie ohne Ve-giesscn, Beschneiden und Ausputzen zu ihrergehörigen Höhe, Stärcke und Krafft kom,wen, ob sie schon durch das Abbeißen deswilden mrd zahmen Viehes, durch schädlirehe Witterungen, durch Dürre, Nasse,Nebel, Mehlchan u. s w. ein und anderUngemach erdulden müssen. Und wenn manschon hier und da krumme und knorriate o-der gebogene Baume und Aeste antrifft, soleisten doch auch dieselben einigen Hand-
werckerN eben denselben, ja wohl noch biß-weilen grossem Nutzen, als die gantz geradenund gleichen, und ersehen ihren Fehler durchetwas anders. Diesem nach hat man hoheUrsach von der Weißhekt, Liebe und All-macht des grossen Gattes, die er bey derErschaffung und Erhaltung der wilden Bäu-me bezeiget, eben das zu rühmen, was mattvon allen übrigen, so er in dem unermeßli-chen, unbegreifflichen und mit unzehlbahrenWeldCörpern angefüllten Refieren des Welt-Gebäudes geschaffen und angeordnet, sagenmußr Stehe, es ist alles sehe gut.
Das Mildere Uapitel,
Von den lMißwirthlicheit Nnmerckungen die in Obacht zunehmen, wann die Wälder sollen ln Anschlag gebracht wer-den, oder gebracht sind, und was also auf SeitenKänffcrs und Verkäussers, Pachters und Ver-pachtet dabey zu erwegen.
§. r.
die Holßungen vor ein be-sonder eines Ritter
Gutes und einer Herrschafftmit anzusehen, insonderheit,wenn sie noch in gutem Stan-de, ist eine Sache, die aus-^^ scr allen Zweifel, und hat da-her ein Kauffer, zumahl bey den lßigenHoltz-klammen Zeiten, ftiue Absicht noth-wendig auf die Frage mit zu richten - ObHolyungen bey dem Gut vorhanden?Ob die Waldungen nach dein Abnutzeoder nach den Aeckern anzuschlagen, istbisweilen streitig ; Man kau hierbey nichtallenthalben eine gewisse Regel beobachten,immassen die Einkünffte aus dem Holtze arreinigen Dtten in etzlichen Jahren gering, anandern aber hoch kommen, nachdem dieNachbarn zu hauen haben, oder nachdem einharter Winker einfällt, da viel Holtz geschla-gen und ausgeführet werden kan, und nachvielen andern Umständen mehr, die untenweiter vorkommen werden. Woltt man a-ber das Holtz nach ungewissen Einkünfftentaxiren, sd würde dieses gar mrbillig seyn.
§. r. Die Holtzung wird nach denAeckern, nach der Zahl der Morgen und Ru-then insgemein in 4- OMIen eingetheiiek, inder ersten kommt das Mast-Hoch, als Eichenund Buchen, in der andern das Fichten-undTannen-in der dritten das Erlen - Bircken-und Aspen - und in der vierten das pusch-Holtz, oder Strauchwerck-Holtz. Bißwek-len, wo verschiedene Gattungen Holtz unrereinander stehen, wird auch alles unter einan-der genommen. Ist die Hochung so schlecht,daß man nichts davon verkauften kan, auchkein, oder doch nur wenig Mast - Holtzdrunter, so wird dieselbige nicht mit ange-schlagen, sondern zu nothwendiger Unterhal-tung der Zimmer und Feuerungen, das we-nige Mast-Holtz aber zu Mästung der t)e-pucac - Schweine ausgesetzt. Ist sie aberso gar schlecht nicht, so Muß sie allerdingsmit in Betrachtung gezogen werden.
§. Z. Hat ein Kansser eines Gutesbey einem zur Haußwirthschafft gehörigenStück nöthig, solches selbst in Augenschein znnehmen, und in die Anschläge ein Mißtrauen^ z tu