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Sylvicultura oeconomica oder hausswirthliche Nachricht und naturmässige Anweisung zur wilden Baum-Zucht : nebst gründlicher Darstellung, wie zuförderst durch göttliches Benedeyen dem allenthalben und insgemein einreissenden grossen Holtz-Mangel, vermittelst Sae-, Pflanz- und Versetzung vielerhand Bäume zu rathen, auch also durch Anflug und Wiederwachs des so wohl guten und schleunig anwachsend, als andern gewüchsig und nützlichen Holtzes, gantz öde und abgetriebene Holtz-Ländereyen, Plätze und wiederum holtzreich, nütz und brauchbar zu machen ... / Hannss Carl von Carlowitz : alles zu nothdürftiger Versorgung des Hauss-, Bau-, Brau-, Berg- und Schmeltz-Wesens, und wie eine immerwährende Holtz-Nutzung Land und Leuten, auch jedem Hauss-Wirthe unschätzbaren grossen Aufnehmen, pfleglich und füglich zu erziehlen und einzuführen : worbey zugleich eine gründliche Nachricht von dem in Churfl. Sächs. Landen gefundenen Turff, desen natürliche Beschaffenheit, grossen Nutzen, Gebrauch und nützlichen Verkohlung befindlich
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l'tym Holtz-Verlaust. xm.

ken erkennen iccu-n,nnd was ein jeder Theilwohl werth sey, und wie er zu nutzen ; beyeinigen Bäumen, als bey den welschen Nuß-Bäumen, sind die Wurtzeln, und deren fester,harter und danerhasste Kern, zur Verferti-gung allerhand schönen Arbeit überaus wohlzu nutzen, und daher offters so viel werth, alsder gantzc Stamm mit seinen Acsten. Siefolten auch billich in der Bürgerlichen Bau-Kunst mit unterrichtet werden, damit sie fä-hig wären, ohne frembde Beyhülffe zn beur-theilen, wie die Baume zu Brerern, Pfosten,(schwellen, Mühlen und andern Gebäudenam besten zu gebrauchen und der Miß dar-nach zu bestimmen. Es ist nicht genug, daßsie übersehen können, wie viel ein Baum anKlafftern, Scheit-Holtz und Reißig abgicbt;sondern es sind auch noch andere Umständemehr hierbei) in Betrachtung zu ziehen. Wosie einige Wissenschaffr von der Bau - Kunstoder von einigen andern mechanischen Witzsenschafften hätten, so tönten sie nicht alleinmanchen Käuffern bessern Rppcrie machen,und ihnen zeigen, wie sie diesen oder jenenBaum zu ihren Absichten überaus wohl ge-brauchen und ihr Geld nützlich anlegen tön-ten ; sondern auch ihre Einwendungen wegeneiniger Mängel und Gebrechen der Bäumebesser beantworten-

§. 9. AufdieSchneide-Müllerhatman gute Aufsicht zn führen, damit sie nichtdurch mancherley Practicken, deren der HerrHönn in seinem Betrugs -Uexico einen gu-ten Theil angezeiget, (S. dessen lk. Theilp. 90.) das gemeine Wesen hintergehen. Esbetrügen dieselben, (-) Wenn sie die Breterund Bühnen allzudüune schneiden, damit siederselben desto mehr aus einem Baum be-kommen mögen, (2)wenn sie die Breter ausalten abgestandenen Bäumen schneiden, unddarauf solche, zumahl bey den Unwissenden,für gute und frische verkaufen, da sie doch, somatt sie zu Fuß-Böden anwendet, leicht weg-getreten werden, und, so man sie an die Wän-de annagelt, vom Wetter gar zu bald verfau-len, (z) wcmr sie grüne Breter vor dürreverkaufen, welche hernach, so fern sie alsobaldzu Fuß - Böden oder andern Dingen gc»braucht werden, allzu sehreindorren, von ein-ander reißen, und grosse Risse so wohl in Fuß-Böden als auch in Wänden rc. verursachen,(4) wenn sie bey dem Verkaufs der Breterdie gantz reinen und dürren oben auf denWagen legen, in der Mitten aber, undWilde Baum «Zucht Dritter Theil»

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unien her viel zerbrochene, unreine, kurtzc undgrünc.

§. 10. Nachdem in den KöniglichenPreußischen Landen bey den Schneide-Müh-len so grosse Mißbrauche, Untcrschleife undDiebereyen Vorgängen, so haben Ihre» Kö-nigliche Majestät vor nöthig befunden, anno1712. folgendes ülanelar dicserwegen in dasLand zu pukliciren : Wir verordnen,daß forthin kein Schneide-Müller, er ge-höre unsoderetnempnvmo,wer.' derauchsey, bey grosser Strafe kernen Vege-Block abschneiden solle, wenn nicht der-jenige, so solchen übel bracht, durch einglaubwürdig Rrreüar genugsam beschei-niget, woher er ihn bekommen, maassenzu mehrer Sicherheit alle Blöcke, oderwas sonst von Holtz aus unsern» Holtzweggeschnitten werden möchte, von un-sern Forst-Bedienten mit dem gewöhn-lichen Forst-Eysen, oder im Fall einige?ijvmi solche überlassen, von ihnen miteitlem kembahren Zeichen bemercktt, undvon dem Schneide - Müller von Tage zuTage genau, mit Beyfügung des Ortes,»roher sie gekommen, auch des Nahmensdessen, so sie überbrachten eln besonderBuch eingezeichnet werden sollen, damitman bcdürffenden falls sich daraus genug-sam i'ttciemiren und weitere Untersuchunganstellen könne, mmaaffen die Schnei-de-Müller gehalten seyn sollen, unsermForst-Amt jeder Provintz auf Verlan-gen diese Bücher und Schnitt-Registerjedesmahl unweigerlich vorzulegen. S.Xum.GSXXXlV. ?. lll. ü^ Sorp.Lonliir. üäaZücbui-Zic. P.6Z7.

§. ir. Bey manchem Holtz, wenn eSzu gewissen Gebrauch genommen werden soll,hat man dahin zu sehen, daß es nicht an Ma-st,gen -Derterli oder an der Winter.'Seite,sondern an der Sommer - Seite ..gehauenwerde, sintemal)! dieses ebenfalls bey man-chem einigen Unterscheid zn würcken pflegt.Also führet der Herr Ober-Forstmeister vonGöchhausen in seinen c^or-ikil. Vcnmor.p.i29. dergleichen von einem Kien-Baum an,der zu Röhren genommen werden soll. Injetzterwchnter wohlausgearbciteten Schrifftfindet man auch sehr nützliche und zu dieserMaterie gehörige Anmcrckungen vor einenForst-Bedienten, wie ein Bau-Stammzu erkennen, wie ein Schindel-Baum zuX. s beuc-