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Wir teilen diesen Bericht des Kantonsingenieurs als Beilage II mit undverweisen auf die ebenfalls beiliegenden Situationsplan und Längenprofil derKanal- und Hafenanlage, wobei wir jedoch bemerken, daß der vom 5. Februardatierte technische Bericht durch die Ergebnisse der inzwischen angestelltenStudien in einzelnen Beziehungen schon ergänzt bezw. überholt worden ist.
Die Arbeiten der Kommission waren mit Erstattung der beiden Gutachteneinstweilen abgeschlossen, und es lag nun unserer Behörde ob, über das weitereVorgehen schlüssig zu werden.
Wir konnten, nachdem wir von dem uns vorgelegten reichhaltigen MaterialKenntnis genommen hatten und über die Anschauungen der in erster LinieBeteiligten und Sachverständigen in eingehender Weise unterrichtet waren,nicht verkennen, daß es sich um eine Angelegenheit handle, welche von grösterBedeutung für unsre Stadt sei.
Die Weiterführung des Hüningerkanals bis zu einem auf unserm Gebietbefindlichen Hafen bedeutet den Anschluß Basels nicht nur an diesen Kanal,sondern durch diesen auch an das große und weitverzweigte Netz der Wasser-straßen in Elsaß-Lothringen , Preußen, den Niederlanden , Belgien und Nord frankreich . Wir verweisen zur Verdeutlichung dieses Zusammenhanges auldie beiliegende Karte.
Die Wirkungen davon, daß durch diesen Anschluß ein neuer Verkehrswegeröffnet wird, kommen in erster Linie für Basel in Betracht, aber neben Basel auch für einen großen Teil der Schweiz . Die Bedeutung Basels als eines Eingangs-und Ausgangsthores für den schweizerischen Handel wird wesentlich gehoben.
Andrerseits ist nicht zu übersehen, daß die finanziellen Opfer sehr erheb-liche sind. Die Summen, welche für den Bau von Hafen und Kanal erfordertwerden, finden sich im Berichte des Kantonsingenieurs, Beilage II, genannt.Dazu kommen die Kosten des Betriebes und des Unterhaltes und kommenweiterhin die Leistungen an die Kosten der Kanalvertiefung bezw. des Kanal-unterhaltes auf Elsässergebiet, welche Leistungen Basel als Folge seines An-schlusses an das Kanalnetz, wenn auch erst später, zu übernehmen hat.
In welchem Maße alle diese Kosten durch die Erträgnisse des Betriebswerden gedeckt werden, ist zur Stunde nicht zu bestimmen. Doch soll diesauch nicht als maßgebend gelten, vielmehr der große und allgemeine Nutzenin Betracht gezogen werden, welchen das Kanalunternehmen dem BaslerHandelsstande und dadurch mittelbar dem Gemeinwesen überhaupt zu bringenverspricht.