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werbszweige, deren Ausübung der Staat sich reservirt, sindteils „Staatsregale“, teils „Staatsmonopole“.
Regal bedeutet Hoheitsrecht, also Staatsregal = Hoheitsrecht desStaates.
Monopol bedeutet Alleinbetrieb, also Staatsmonopol = Alleinbetriebdurch den Staat.
Als Staatsregale bezeichnet man gewöhnlich diejenigen Zweige derStaatswirtschaft, durch welche der Staat weniger einen Nutzen für dieStaatskasse zu erzielen als vielmehr einen direkten Nutzen der Bevöl-kerung zuzuwenden beabsichtigt.
Dahin gehört z. B. das Pulverregal der Eidgenossenschaft und dasSalzregal der Kantone. Für das Erstere war maassgebend die Gefähr-lichkeit des Objektes und die Rücksicht auf die Kriegsbereitschaft desLandes, so dass es sich empfahl, die Herstellung und den Verkauf desPulvers der Gewerbefreiheit zu entziehen und dem Bund zu übertragen.
Weitere Regale des Bundes sind
a. der Post-, der Telegraphen- und der Telephonbetrieb. Motiv: Die
hohe Bedeutung dieser Verkehrsmittel für die Volkswirtschaft, die
Notwendigkeit zuverlässigen, raschen und möglichst billigen Trans-portes nach und aus allen Teilen der Schweiz ;
b. die Münzprägung (s. Seite 57).
Für das Salzregal der Kantone war entscheidend die Unentbehr-lichkeit des Salzes als Genussmittel, dessen Preis nicht durch die Spe-kulation auf schädliche Höhe getrieben werden dürfe.
Als Staatsmonopole pflegt man diejenigen Geschäftszweige desStaates zu bezeichnen, deren oberster Zweck ist, dem Staatsschatz Ein-nahmen zuzuführen. Dahin gehört in der Schweiz die Herstellung undder Verkauf gebrannter Wasser durch den Bund (Alkoholmonopol).
Alles was von Seite der Behörden in solcher, die wirt-schaftliche Tätigkeit des Volkes beeinflussenden Weise geschieht,ist „Staatswirtschaft“. Dieselbe ist keine willkürliche (nurvon Launen eingegebene) oder soll es wenigstens nicht sein.Sie ist vielmehr die durch die Umstände gebotene, aus-gleichende, verbessernde, nachhelfende, Schaden verhütendeFürsorge der Allgemeinheit, welche da eingreift, wo eine Ge-meinde oder ein Landesteil zu einem grossen und nützlichenUnternehmen oder zur Abwehr einer Gefahr zu schwach ist.
Jeder schweizerische Kanton oder Halbkanton bildet einStaatswesen, desgleichen die Eidgenossenschaft . Wir haben