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sie ebenfalls zum Gegenstand der Staatswirtschaft zu machen.Sie sind es auch bei uns insofern, als einige Kantone (Bern und Neuenburg) einzelne Bahnstrecken besitzen und denBetrieb auf denselben verpachten, während die eidgenössischenBehörden die Bewilligungen zum Bau und Betrieb der Bahnengeben, den Bau, den Betrieb und das Rechnungswesen kon-troliren, Transportbestimmungen erlassen, sowie in Verbindungmit den kantonalen Behörden den Bau von besonders wichtigenBahnen finanziell fördern. So gewährten der Bund und dieKantone der Privatgesellschaft, welche den Bau der Gotthard-bahn unternahm, einen Beitrag von 22 72 Millionen Fr.
Posten, Telegraphen und Telephone. Weil keine Privat-gesellschaft so viel Gewähr für eine richtige Organisationund Besorgung des Post-, Telegraphen- und Telephondienstesbieten könnte wie der Staat, sind diese Einrichtungen aus-schliesslich Sache der Bundesverwaltung (Bundesregale). Dankeiner ausgezeichneten Verwaltung und einer ausserordentlichstarken Benützung der Posten und Telegraphen seitens desPublikums sind diese Institutionen nach und nach auch eineerhebliche Einnahmequelle des Bundes geworden.
IV. Durch die Regelung des Maass-, Ge wich t-und Münzwesens. Grosse Verschiedenheit der Maass-,Gewicht- und Münzsysteme ist der Volkswirtschaft hinderlich.Hätte im täglichen Verkehre Jeder das Recht, Maasse, Ge-wichte und Münzen eigenen Gutdünkens anzuwenden, so würdees sich mit den wirtschaftlichen Verrichtungen ungefähr ver-halten wie mit einem Wagen, dessen Räder nach jeder Um-drehung auf grosse Steine stossen. Solche Missverhältnissehaben einst bestanden und noch in den vierziger Jahren diesesJahrhunderts hatte in der Schweiz nicht bloss jeder Kanton,sondern mancher Bezirk und manche Gemeinde eigene undvon den anderen Gegenden abweichende Maasse und Gewichte.Dieser Uebelstand wurde endlich durch ein Konkordat ge-mildert, das 12 Kantone unter sich schufen (1835/38) unddas für den grösseren Teil der Schweiz Einheit im Maass-