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2) Fünffrankenstücke, bestehend zu 900 Teilen aus reinemSilber und zu 100 Teilen aus Kupfer;
3) Zweifrankenstücke, ) bestehend zu 835 Teilen aus rei-
4) Einfrankenstücke, j nem Silber und zu 165 Teilen
5) Halbfrankenstücke, ) aus Kupfer;
6) Zwanzigrappenstücke aus Nickel , der ganz wenig mitAluminium vermengt ist;
7) Zehnrappenstücke, \ bestehend zu 25 % aus Nickel und
8) Fünfrappenstücke, ( zu 75 °/o aus Kupfer;
9) Zweirappenstücke, | aug R fer und Zink .
10) Emrap])enstücke, |
Die Mischung von verschiedenen Metallen (auch « Legi-rung » genannt) zur Herstellung von Geldmünzen hat dendoppelten Zweck, die Münzen haltbarer zu machen (reinesGold, reines Silber würde sich zu rasch abnützen), sowie diePrägungskosten zu decken.
Die Münzen, die von der Schweiz geprägt werden, habenim Lande gesetzlichen Kurs, d. h. die öffentlichen Kassendes Bundes (eidg. Staatskasse, die Kassen der Zollbureaux,Postbureaux, Telegraphenbureaux etc.) müssen die Landesmün-zen in unbeschränkter Menge an Zahlungsstatt annehmen; dienämliche Verpflichtung liegt den öffentlichen Kassen der Kan-tone (Staatskasse, Kantonalbankkasse etc.) ob in Bezug aufdie Silbermünzen; endlich sind auch die Privatpersonen ge-halten, Zahlungen in schweizerischem Geld anzunehmen undzwar: die Goldstücke und Fünffrankenstücke in unbeschränkterMenge; die Zwei-, Ein- und Halbfrankenstücke bis zum Be-trage von 50 Fr.; die Zwanzig-, Zehn- und Fünfrappenstückebis zum Betrage von 20 Fr.; die Zwei- und Einrappenstückebis zum Betrage von 2 Fr.
Seit 1850 haben die Bundesbehörden für 77 MillionenFranken Münzen prägen lassen, wovon aber fast 30 MillionenFranken wieder zurückgezogen und ausser Kurs gesetzt wur-den (zum Teil wegen Abnützung), so dass heute (Mitte 1887)rund 40 Millionen Franken schweizerischen Geldes sich im