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BRÜCKEN.
System zu theilen; zu dem erstem gehört die Wippe, d. i. die Verbin-dung der Ziehbäume, und ausserdem die obere Hälfte der Verbimhmgs-ketten, zu dem letztem Systeme dagegen die Briickenklappe und dieuntere Hälfte der Verbindungsketten. Hie obigen Bedingungen sind da-her ausreichend, wenn P das Gewicht des untern, Q das Gewicht desobern Systemes bezeichnet, wenn der Abstand des Schwerpunktes E desuntern Systems = b, der Abstand des Schwerpunktes P des obern Systemsvon der Drehungsaxe —m gesetzt wird, endlich wenn der obere Ver-bindungspunkt der Kette I), die Axe C und der Schwerpunkt P desobern Systems in einer Linie liegen, und eben so auch fiir das untereSystem die Gerade BEA durch die Axe B, den Schwerpunkt £ und denAufhängungspunkt A geht. Liegt dagegen wie in Fig. 35 (Taf. 119)der Schwerpunkt S der Klappe nicht in der Linie AD, welche denAufhängungspunkt und die Drehungsaxe vereinigt, so ist noch ein dritterUmstand zu berücksichtigen; es muss nämlich, wenn die Veränderungder Momente in Bezug auf die Drehungsaxen bei beiden Systemen gleichausfallen soll, der Schwerpunkt des obern Systemes so gegen dieDrehungsaxe D, liegen, dass D l S l parallel DS wird. Dieser Satz, sowiedieobigen können einer strengen analytischen Beweisführung unterworfenwerden, dieselbe ist aber zu weitläufig, um hier einen Platz zu erhalten,Für die Construction der Zugbrücken mit Ziehbäumen ergeben sichalso folgende für alle Fälle ausreichende Regeln:
1) Die Momente des obern und untern Systems müssen einandergleich sein.
2) Die Aufhängungspunkte und die Drehungsaxen müssen die Eckeneines Parallelogramms bilden.
3) Die Linien, weiche den Schwerpunkt mit der Drehungsaxe einesjeden Systems verbinden, müssen eine parallele Lage haben.
Auch die Berechnung neu anzulegender und die Correction diesersowie gebrauchter Brücken beruhen auf obigenSätzen; es scheint jedochzweckmässiger, die Beschreibung der üblichen Constructionen den weiterenErörterungen vorhergehen zu lassen.
Fig. 1 (Taf. 115) stellt eine über de ( n Canal St. Martin erbaute doppelteZugbrücke vor, und zwar Fig. 1* den Grundriss nach der Linie A 5CDEFdes Aufrisses, Fig. l b die Seitenansicht oder den Aufriss nach der nur durchBuchstaben angedeuteten Linie OP des Grundrisses, und Fig. F die vordereAnsicht nach der Linie GE des Aufrisses. Die Breite des überbrücktenTheils des Canales beträgt 7,75"', die Entfernung beider Drehungsaxender Klappen 9"', die Länge der Brückenklappen 5,8 und 5,5 “, ihre Breite3“, ihr vertikaler Neigungswinkel bei zusammengeschlagener Brücke 3 ,endlich der Abstand der Axen der Zugruthen von denen der Klappe 5,5 .Jede Klappe besteht aus fünf Rippen (fr. gttes, longerons) , welche anihren Enden durch das Wellstück (fr. le talon) und das Plattstück(fr. la Ulte) zusammengehalten werden; diese Verbindung ist durch auf-genagelte, das Well- und Plattstück umfassende Bänder gesichert. Ausser-dem ist jedes äussere Paar der Rippen durch zwei Eisenschienen ver-bunden, welche mit ihren hervorstehenden Enden die Axen des beweg-lichen Geländers bilden. Die vierkantigen, mit conisehen Schenkelnversehenen Axen sind in die obere Fläche des Wellstückes eingelassen,ungefähr 0,15"‘ von der hintern Fläche herein; die eisernen Axenlagersind an die Ständer des Portals befestigt, so dass die der einen Klappemit der vordem, die der andern mit der hintern Fläche der Stänc er