BRÜCKEN.
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wird. In den Festungen gesellen sich diesen Nachtheilen noch anderewichtigere bei; ehe diese angeführt werden, möge hier eine Angabe derForderungen Platz finden, die man an eine gute Festungsbrücke macht,da überdies alle später beschriebenen Zugbrücken nur in Festungen zurAnwendung kommen.
1) Die Brückenklappe einer beweglichen Festungsbrücke soll dasThor blenden, man kann daher nur Zug- und Wippbriicken anwenden.
2) Die Bewegungsvorrichtung muss dem Auge des Feindes entzogensein, theils damit er dieselbe nicht direct bcschiessen kann, theils damiter aus der Bewegung der Brücke nicht auf das Vorhaben der Belagertenschliessen kann.
3) Die Bewegungsvorrichtung darf nicht viel höher als die am schwerstenbeladenen Wagen sein, welche das Thor passiren, damit durch die bom-benfeste Ueberwölbung der Thorfahrt das Thor selbst nicht zu hoch wird,indem dadurch der Raum auf dem darüberliegenden Wallgang verengtund die Lage des Thores dem Feinde markirt würde.
4) Weder Brückenklappe noch Bewegungsvorrichtung darf in dasWasser der Festungsgräben tauchen, theils der Erhaltung des Materialshalber, theils weil das Gefrieren des Wassers die Bewegung hindern oderdas Manöver gänzlich unterbrechen würde.
5) Die Vorrichtung darf die Revetementsmauern nicht zu sehrschwächen.
0) Die Seitenschwankungen der Brücke, besonders aber der Vor-richtung müssen möglichst klein sein, da hiervon die Dauer hauptsäch-lich abhängt.
7) Das Gleichgewicht muss durch die periodischen Gewichtsverän-derungen der Brückenklappe nicht in dem Masse gestört werden, dassman fortwährenden Regulirungen unterworfen ist.
8) Die Regulirung des Manövers muss schnell vor sich gehen könnenund der Gebrauch der Brücke darf durch dieselbe nicht unterbrochen werden.
9) Um die Bewegungskraft möglichst klein zu erhalten, muss mandie anzubringenden Gegengewichte möglichst gering machen, den Rei-bungswiderstand, vor allem aber die Störungen im Gewichte zu reducirensuchen und die Kraft selbst an möglichst grossen Hebelarmen wirkenlassen, dabei aber wohl berücksichtigen, dass die das Manöver besorgen-den Mannschaften ihre volle Kraft wirksam anwenden können.
10) Die Bewegungsvorrichtung darf die Thorfahrt nicht beengen,muss vorsätzlichen Beschädigungen entzogen werden und darf bei demunvorhergesehenen Zerspringen oder Brechen eines Theiles die Passagenicht gefährden.
11) ln einzelnen Fällen fordert man auch, dass die Vorrichtungeinen geringen Längenraum einnehme, z. B. bei gebrochenen, schrägenoder sich durchkreuzenden Passagen.
Die Zugbrücken mit Wippbäumen widersprechen nun offenbar demzweiten Punkte in hohem Grade; der Feind kann die Wippen, besondersdie der Aussenwerke, in kurzer Zeit demontiren, man muss daher einenansehnlichen Vorrath von Wippbäumen haben und wird das Auswechselnderselben nur bei aufgezogener Klappe vornehmen können. Entgehenaber ja die Wippbäume dem feindlichen Feuer, so dienen sie dem Bela-gerer als Telegraphen, indem sie die Ausfälle verrathen und die Zeit-punkte angeben, in welchen das Wurffeuer mit besonderem Vortheil gegendie Passagen zu richten ist. Um diesen Nachtheilen zu entgehen, ver-