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zu lehren, übertreten, das Buch sei das gefährlichste gegenBibel und Religion, und der Autor müsse vor die Inqui-sition gezogen werden.
Demgemäis erhielt Galilei im November 1632 dieWeisung vor diesem Tribunal zu erscheinen. Vergehensverwandte sich der Grofsherzog Ferdinand II. für ihn, undschützte sein Alter und seine Kränklichkeit vor. Es bliebdabei; Galilei mul'ste am 20. Jan. 1633 die Reise nach Rom antreten. Er erlitt vor seiner Verurtheilung keine so harteBehandlung, wie man wohl angegeben findet, im Gegen-theil behandelte man ihn auch jetzt noch mit Auszeichnung.Man lieis ihn zwei Monate bei dem grofsherzogl. Gesandtenwohnen, darauf räumte man ihm meublirte Zimmer imInquisitionspalast ein, und erlaubte ihm sogar in halbver-schlossener Kutsche in den Gärten der Villa Medici herum-zufahren.
Aber in der Hauptsache blieb man unerbittlich. Am22. Juni forderte man ihn aufs Neue vor Gericht, um denStab über ihn zu brechen. Man behielt ihn den ganzenTag und die folgende Nacht in der Inquisition , und amandern Morgen führte man ihn in das DominikanerklosterAlla Minerva vor eine Versammlung von Mitgliedern derInquisition , die von ihm verlangte, dafs er, ein Siebenzigeri» blolsem Hemde stehend, die Lehre von der Bewegungder Erde abschwören und verfluchen sollte.
Bekanntlich war Galilei schwach genug, diesem ent-würdigenden Ansinnen nachzugeben. Was ihn eigentlichdazu bewog, ist nicht recht bekannt, lälst sich auch wohlnicht mehr ermitteln, da ihm bei Strafe der Exkommuni-kation ein ewiges Stillschweigen über seine letzten Begeg-nisse im Inquisitionspalast geboten war. Es ist indefs nichte rwiesen, dals man ihn die Tortur ausstehen lieis; vielleichtdrohte man nur damit. Nach der Abschwörung wurdeüber Galilei das Urtheil gesprochen. Es verdammte ihnZl,r förmlichen Einkerkerung und legte ihm die Verpflich-tung auf, drei Jahre lang wöchentlich einmal die sieben