— 11
Es scheint daher gegen die Behauptung des nurgcdachtcn Schrift-stellers, nach welcher man wenigstens im Umfange von Altwürtcmbcrgim achten und sogar noch im neunten Jahrhundert noch keine Wein-berge, außer im Gartachgau, in Gartach selbst, in Eisishcim beiHcilbroiin, sodann am Michclsbcrg gefunden habe ^), soweit diebisherige» Forschungen reichen, kein zureichender Beweis geführt wcr-b"> zu können.
Mehr Wahrscheinlichkeit hat die Tradition für sich, wonach dieKunst, Wcinstückc zu pflanzen, erst dann in den obern Ncckargcgcn.den und am Alptrauf in größerer Ausdehnung sich verbreitet haKmsoll «"), nachdem Kaiser Heinrich I. den Sohn des Herzogs Geb.darb in Franken, Hermann, zum Herzog über Alcmannicn erhobenhatte «2s), welche Fürst in der Zeit seiner wohlthätigen Verwaltungvon J2K bis 9H8 die sittliche und landwirthschastliche Cultur imLanvc überhaupt sehr befördert und dabei von seinem kaiserlichenFreunde kräftig untorstüzt worden seyn soll.
Wollte man etwa aus einer vielleicht zufälligen Handlung beider Krönungsfcicr Otto des Großen zu Aachcn 936, bei welcher Her-mann die Verrichtung eines Oberschcnkcn versah ^"^), indem erdie Getränke für die K. Tafel besorgt-, folgern, daß jener Herzogfür den Wein sich aus besonderer Vorliebe intcrcssirt habe, so wäredieß allerdings sehr gesucht.
Aber mehr Glauben würde jene Tradition dann verdienen, wennman voraussetzen dürfte, daß unter Hermann ein in seinen Folgensehr wichtig^ Rcichsgesetz in Schwaben mit größerem Nachdruck, alsm andern Provinzen des großen Reiches, zur Ausführung gebrachtworden sey.
Kaiser Heinrich bcnuzte nämlich die kurze Erholung,^ die ihmund seinem Reiche nach der Gefangcnuchmuug des Anführers derHunnen gegönnt war, hauptsächlich zu Anordnungen, welche die An-legung von neuen Städten und Befestigung größerer Dörfer bezweck-ten, um dieselben vor erneuerten Einfällen jener Barbaren zu schützen.
Um diese neuen Städte zu bevölkern, verordnete er im Jahr 926(also gleichzeitig mir dem Regierungsantritt HerzvgS Hermann) durch