Die Ausführung telegraphischer Längenbestimmungen zwischenMünchen und mehreren astronomischen Punkten der an Bayern gren-zenden Staaten war längst eine Forderung der Europäischen Grad-messung, als sich die Verfasser dieser Abhandlung bei der im Jahre1871 zu Wien abgehaltenen dritten allgemeinen Conferenz der Grad-messungs-Commissäre vereinigten, zunächst den geographischen Längen-unterschied ihrer Wohnorte festzustellen.
Besondere Verhältnisse brachten es mit sich, dass diese Bestimmungerst im Jahre 1873 unternommen werden konnte und in München nicht, wie bei allen folgenden, von der Königlichen Sternwarte, sondernvom Königlichen Polytechnikum ausging; ein Umstand, der im vorigenJahre eine geodätische Uebertragung der Längendifferenz vom Polytech-nikum auf die Sternwarte nach sich zog.
Hienach zerfällt unsere Arbeit in zwei nach Inhalt und Umfangwesentlich verschiedene Abschnitte, von denen der erste die telegraphische
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