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5/2 (1816) Geschichte der Eidgenossen vom Tode des Bürgermeisters Waldmann bis zum ewigen Frieden mit Frankreich / Robert Glutz-Blozheim
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Die siegreiche Schaar bewegte sich vorwärts, nahm meh-rere Thäler ein und bcrcnnte das Schloß zu Lugano Auch die Bündner sannen auf Eroberungen; sie besetz-ten auf der Heimreise das Veltlin und die Grafschaft

Eleven 264),

Dieß Alles verursachte mehrere Zwistigkeiten. Vor-erst wurde Schwytz von Uci angegriffen, weil jenes dasgegebene Wort gebrochen; und die Urncc verlangten Ent-schädigung für die Besatzung von Demo, die ihr auchnach vielen Unterhandlungen zu Theil ward^Z). Dannglaubten die Taghercen, Bündten sollte Veltlin und Ele-ven zurückstellen, damit ihnen desto eher das Eingenom-mene bleibe; allein die Bündner weigerten sich und be-haupteten, das Bislhum Ehur habe Rechte auf beydeLänder ^66).

Die Tagsatzung richtete nun vorzüglich ihre Aufmerk-samkeit auf die Einnahme der Schlösser zu Lugano undLvcarno; sie beschloß: Alles Eroberte soll gemeinschaft-lich seyn ^67), und befriedigte, besondere Ansprachen auf-zuheben, die Urner für den unternommenen Zug^W).

268) Anshelm.

264) Wiewohl der Graf von Eleven bey den Eidgenossen im Feldewar. Anshelm s^asorta^Lts/r-, 7ZO; A/uz-ator-^0, Da-rüber sagt U. von S a l is - S e e i» iS zu Entschuldigung sei-ner Landöleute in der angef. Recension im Schweiz .Geschichtforscher S. 485: ,,Damit der Leser wenig-stens wisse, was er sich unter dem Grafen von Clävenzu denken habe, wird hier beygefügt, daß Graf BalthasarBalbiani durch Kauf (> 4 c> 3 . 2Z Avril), seine Nachkommenaber (mir einiger Unterbrechung) nur als Lehen, die Graf-schaft Cläven von den Mailändischen Herzogen erhielten, wo-von jedoch Graf Angelus die Hälfte gegen Besitzungen amLambro vertauschte (1478. 12 Zebr) Dieses Hauses An-sprüche konnten neben den viel ältern Rechten des BislhumsChur nicht bestehen."

265) Abschied Luzern -7 Äugst; Anshelm.

266) Abschied Baden 6 Sept. und oben Nore 264.

267) Abschied Luzern -8 Julius 1512.

268) Auf dem Tage Luzern ro Sept. (Tsch. A. III, 24) ward