Band 
Zweiter Theil.
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Drucker aus. Bern verurteilte ihn, mit Ruthen ge-strichen, gebrandmarkt und für immer verwiesen zu wer-den, und lud die Orte und Zugewandten im Namen derVerträge und unter Anerbietung des Gegenrechtes ein,denselben nicht in ihrem Gebiete zu dulden.^)

3m Zahr 1760 ward die Aechtheit der GeschichteWilhelm Tells in einer Schrift angefochten. Uri ließletztere verbrennen, und aufsein Verlangen ergriffen meh-rere Kantone strenge Maßregeln dagegen. Bafel, vonfreisinnigern Grundsätzen ausgehend, untersagte bloß de-ren Verkauf und erließ eine gemäßigte Verordnung überdie Censur. 2") Vier und zwanzig Zahre später setztendie Censoren von Basel eine Schrift über die „Intoleranzund den Fanatismus"2") auf das Verzeichnis; der verbo-tenen Bücher. Zürich verdammte 1769 die Abhandlungsur I'origino ües opinions roiigiacwos von Heinrich Mei-ster zum Feuer;2'2) Luzern verbot Maurers kurze Ge-schichte der Schweiz.2") Bern , welches die Zueignungdes Trauerspiels Ic> Llort äo Lässr (1752) abgelehnt hatte,um sich nicht am französischen Hofe durch den Schein derBegünstigung von Voltaires republikanischen Grundsätzenzu schaden, 2 ") zeigte fortwährend in seinem Gebiete, wie

208) Bern an die XU Orte, den Bischof von Basel , den Abt und dieStadt St. Gallen, an Neuchatel , Viel und Neustadt, 15. Za-nuar 1723. Ibw. 205-208.

209) Euillaunao lall, tadle Oanoiso.

210) 21. November 1761. Ochs, VII, 630-632.

211) Bo» Leonhard Meister . Schreiben desselben an den Baron vonZurlauben, 25. August 1785.

212) Meyer, 117.

213) Ein Werk, von dem es mehrere Ausgabe» giebt, es ist insFranzösische übersetzt von Gaudin, Pfarrer zu Nyon (Gens, 1821),Verfasser einer klora Helvetica, lurivi, 1826, 6 Bde. 8.

211) Bon Tillier, 222, 218.