Band 
Zweiter Theil.
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dern und Schustern, als Meister zu arbeiten.") DieHandels- und Gewerbsleute von Außerrhoden verlangtengegen den Anfang des Jahrhunderts, man solle ihrenMitbürgern verbieten, außer Landes zu gehen, damit sienicht Fremden oder Schweizern bei Errichtung von Fabri-ken im Ausland oder in andern Kantonen behülflich wä-ren.") Unterwalden hatte in früheren Zeiten bei stren-gen Strafen die Ausfuhr von Nüssen und Oehl und dieEinfuhr von ungarischen Ochsen, oftmals ebenso die Aus-fuhr von Vieh,") welches für dieses Land der Gegen-stand eines einträglichen Handels werden sollte, verboten;oft ward die Heuausfuhr der nämlichen Maßregel, oderdoch Beschränkungen unterworfen.") In den welschenVogteien verbieten die benachbarten Bezirke Lugano undMendrisio gegenseitig die Ausfuhr der Erzeugnisse ihresBodens und der Lebensmittel, und machen vor dem Syn-dikat die Nachtheile der Handelsfreiheit geltend,") unge-achtet alles sie auffordert, ihre Interessen zu vereinigen;allein die politische Erniedrigung ist weder der Aufklärungnoch der Großmuth förderlich.

Solcher Beschränktheit und Engherzigkeit gegenüber-stellten die Obwaldner , nicht ohne Berechnung, das Bei-spiel eidgenössischen Edelmuthes entgegen. In den Zeitendes Mißwuchses gaben sie den Einwohnern des HasliBeweise freundnachbarlicher Gesinnung, indem sie ihnenFutter zu mäßigen Preisen verkauften oder ihnen für ihr

31) 1766. Iliiil. 610.

35) 1722. Herisauer Archiv, Schachtel Nr. 2067.

36) Geseffner Landrath. 30. Oktober >715, 2. März 1718, Wuchenr.,713, 11, >5, 16.

37) Landsgem. 20. März 1770 ; Nälh u. Landl. 23. März, 15. April,771 , 13. März 1776.

38) Abschied von Lauwis, 1795; Beilage l.iu. 6-