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her ihre Ehre in der geschickten Detreibnng eines Hand-werks suchten, fiengen an, Vorliebe für den Handel zuhegen, und suchten bei der Obrigkeit Schutz gegen Hau-sier und Fremde. Die Regierung ermuthigte die Ge-werbe durch Vorschüsse und forderte waadtländische Uhren-Macher auf, ihr Waarenlager nach Bern zu verlegen undiunge Bürger in ihrer Kunst zu unterrichten; sie selbstbetrieb auf eigne Rechnung einzelne Manufakturen?")Bei jeder Stockung des Handels oder der Gewerbe luchteman bei der Obrigkeit Hülfe, die jedesinal durch eineVerordnung dem Uebelstande abzuhelfen suchte. Allesschien gewonnen, wenn die Behörde einschritt, wo derPrivatmann hatte handeln sollen?") Selbst in den demo-kratischen Kantonen begriff man kaum, daß die Freiheitder beste Schutz für den Gewerbfleiß sei.
Die Prohibitiv-Gesetze waren zu der Zeit dasgroße Hülfsmittel gegen die Einfuhr der fremden Waarenund die Ausfuhr der rohen Stoffe?") 3n Zeiten derTheurung bekämpften sich die Stände einer brüderlichenEidgenossenschaft, statt sich zu helfen, durch gegenseitigeSperren?') Appenzell-Jnnerrhoden verbot den Fremdenfür einen Landsmann zu arbeiten?") und den LandsleutenHäuser an Fremde zu vermiethen, oder solche länger alseine Nacht zu beherbergen?") Als die Begriffe sich einwenig aufgeklärt hatten, verbot man den fremden Schnei-
Von Tlllier, 424-429.
Wir führen hier eine Menge merkwürdiger Verordnungen nicht an,die besser in eine Geschichte der Staaiswirlhschaft gehören.
^0) Siehe den einntüthigen Antrag des CommerzienratheS von Bern ,v°m 23. Dezember 1760, i», BernerArchiv, Unierwalden Buch».3') Meyer, 4«g.
1755. Das große Landbuch, 6t 1.
'756. UM.