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beschloß, nie mehr an den Unterhandlungen der andernKantone Theil zu nehmen und verbot sogar bei 1000Gulden Buße, von der Kapitulation zu reden oder einendarauf bezüglichen Antrag zu machen??)
Die ältesten Verbündeten von Schwyz luden diesenStand ein, sich nicht von ihrer Sache zu trennen; Ka-tholisch-Glarus hatte lieber gehabt, man hätte alle Truppenaus Frankreich zurückgerufen, als es zu einem Bruchekommen lassen. Allein, weit entfernt, seinen Beschlußzurückzunehmen, verwarf das Volk von Schwyz sogar dasBündniß von 1715. °?) Wenn es, einige Wochen später/')sich zu Unterhandlungen verstand, so geschah dies nur aufneue Grundlagen hin und mit Beiseitsetzung des altenBundes und des aufgedrungenen Reglements; aber seineWünsche und seine Bedingungen gierigen dahin, seine Ver-bindung mit den andern demokratischen Kantonen festerzu knüpfen.
So heftig war indessen der Haß der Gegner Frank-reichs , daß nicht einmal die Heiligkeit der Kirchen geach-tet wurde. Ein Jesuit, der insgeheim durch einen Agentendes Botschafters als Missionär nach Schwyz geschickt war,wurde mitten in der Predigt von denjenigen unterbrochen,welchen er ihre politische Verblendung vorwarf.»°) Beidieser Aufregung ihrer Leidenschaften stillten sie bald ihrVerlangen nach Rache und Unordnung. Da die Parteiensich einmal ausgeschieden hatten, so konnte man in Lands-
82) LandSgeinelnd-Protokvll, Nr. I, Fol. 836; Misflv-Prot. Fol. 242.
83) LandSgemeinde vom 25. Februar 1764.
84) LaudSgemelnde vom 1. April.
85) Schwyz wünschte, daß die Compagnien der demokratischen Kantonein zwei Regimenter vereinigt würden und daß beim Stab eineKehrordnung statlßnde. LandSgem. Prot. 25. Febr. 1784.