Band 
Zweiter Theil.
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Verbot gegen diese kurze und leichte Reise vor. "') Diesepassive Widersetzlichkeit gefährdete jedoch sein ganzes Ver-mögen. "2) Nachdem das Volk zwei Monate gewartethatte,'^) wurde es eines Tages ungeduldig, entschlossenihn zu verurtheilcn. Es erklärte, nicht mehr auf diefremden Zeugnisse warten zu wollen, die der General an-gerufen hatte, und verbot deren Vorlegung, wenn sie an-kämen. Man entschied von vorne herein, dem Generaleine Buße aufzulegen, nur über den Betrag waren dieMeinungen getheilt. Diejenige, welche durchdrang, ver-urtheilte ihn, binnen drei Wochen, bei Verlust des Land-rechts, die Prozeßkosten und jedem Landmann einen Tha-ler zu bezahlen; die beiden andern Meinungen theiltendie Buße zwischen den Bürgern und dem StandeSsectel '^).Reding brachte drei Zahre in friedlicher Ruhe in Scedorfzu: "6) dieser Ort war seiner Heimat benachbart; er warnoch in der Urschweiz; übrigens ist die Zufluchtsstätte ge-gen Unterdrückung auch ein Vaterland."'')

Diese Unruhen verflochten sich während ihres Ver-dis LandSg. Prot. Nr. 2. Fol. 72, 131, 134.

Schreiben eines Angestellte» von Schwyz , 7. Mai 1785.

>23) Die erste Vorladung geschah auf den 18. März; die Verurtei-lung ward an, >9. Mai ausgesprochen.

>24) «andSg. Prot. Nro. 2, Fol. 163-185.

^2S) Faßbind.

>26) Franlrelch dachte daran, Ihn für seine Verluste zu entschädigen.Wir lesen ln einem ülöinoirv von, Dezember 1764, s»r In pari!gu'il parall vonvenaklv <Io prenilre a l'ägaril iles tlanloiis6« Salier ;/ et da 7.o»x: „Man schlägt vor, dem Hrn. General-lleutenant von Neding, um ihn für die 40,000 s'ivre« Buße zuentschädige», die für seinen Kanton bestimmten Jahrgelder, unge-tähr 30.000 LivreS, und überdies einen Ruhegehalt von 10,000W'res zukomme» zu lassen, so daß Ihm derjenige von 2000 Liv-"s, den er aus dem königlichen Schutze bezieht, gelassen wird."Arch. p. auSw. Angel, in Papis, Sriisse, Ao. 368.