Band 
Zweiter Theil.
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leiten nicht selbst beilegen zu können,""") und erwartetealles von der Weisheit der Regierungen von Bern undZürich, und von Frankreich ."') Der Rath rief also dieGarantie förmlich an."") Die drei Mächte hatten nurdie Vollziehung deü Ediktes von 1738 gewährleistet. Nunwar der Widerstand der Bürger keineswegs gegen An-wendung eines Artikels desselben gerichtet. Die Regie-rung von Genf beklagte sich wesentlich darüber, daß mehrals achthundert Bürger, an acht hinter einander gehalte-nen Bürgerversammlungen, beharrlich alle für die erstenStellen vorgeschlagenen Kandidaten zurückgewiesen hätten;ein allerdings außergewöhnlicher, aber keineswegs unge-setzlicher Schritt. Sogar die Stille in der Stadt er-schreckte den Rath und die „unheimliche Ruhe," mit derso auffallende Schritte betrieben würden, die planmäßig,wie man sagte, von einem geheimen Rathe auSgiengen,dem man daö Vertrauen, welches die Regierung nichtmehr besaß, zugewandt habe."") In der Eintracht

1-10) Gc»f an Ver», 14. Dezember 1785.

14>) Der Herzog von PraSlln an Zürich und Bern . 13. Januar 1766.

142) Im Widerspruch mit dem Dablesu ile» rvvolulions rlo üenüvs,von d'JvcrnoiS, S. 208, und mit der Ilisloirs sto 6e»öve, vonThourel, S. 146 u. 150, machen wir darauf aufmerksam, daßBern , ehe.es aufgefordert war, Berathungen pflog, und daß esam >0. Dezember >765 an Geuf schrieb, während das erste Schrei-ben Genfs a» Ber» erst vom 15. datirt ist (wie es sich in denNathsprotokolle» Genfs »ach seinem Datum findet, S. 574—578;das ganze Schreiben ist lediglich eine Antwort). Das SchreibenZürichs, vom 16., wurde abgeschickt, ehe man eine Mittheilungvon Genf erhalten hatte (kecuvil <1o» pivce» conoer narrt In6o,»aii6o ilo la garantio, I. 41—45; Genff-Bücher, Nr. 28,S. 15—40). Das Schreiben Genfs an Bern , worin die Garan-tie angerufen wird, ist vom 6. Januar 1766. (kvcueil 62—75;G-nff-Bncher, Nr. 28, S. 96-117).

143) Der Rath von Genf an den Minister der auswärtige» Angel. —Derselbe an den König von Frankreich , 6. Januar 1766.

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