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Der König von Frankreich vermochte Zürich und Bern dazu, r'°) gemeinschaftlich mit ihm die Bestrafung der Un-ruhen zu verlangen. Dieses Begehren setzte den Rathvon Genf in eine schwierige Lage. Die Kantone von demPlane des Hofes abwendig machen, hieße, eine Spaltungzwischen ihnen und dem Könige herbeiführen. Die Be-strafung gestatten, würde die Republik in Gefahr stürzen.Der Rath gab sich den Eingebungen der Vaterlandsliebehin und verwandte sich bei den Mächten dafür, daß dieRepräsentanten und ihre Häupter Verzeihung erlangten.Diese Verwendung würde die Mächte selbst aus der Ver-legenheit reißen; ihr Gelingen der Regierung die Herzenund das Zutrauen des Volks wieder gewinnen. ?") Alsder Herzog von Choiseul das Schreiben des Rathes las,entsprach er seinem Begehren sogleich. Er begriff,daß durch zu große Ausdehnung der Garantie die Unab-hängigkeit Genfs vernichtet würdet) Die einige Zeitunterbrochenen Conferenzen der Mediatoren begannen aufsneue.2") Ein endlicher Ausspruchwurde von den
befehlen, dem Herrn Banquier Stillschweigen aufzuerlegen. DieNachricht kann falsch sei», allein cS kommt alles darauf an, dieszu ermitteln, und der Sache bald möglichst zu steuern." Es ent-spann sich ein Briefwechsel zwischen dem Herzog von Choiseul undNecker; der letztere schrieb am 27. Aprll an den erstem: „Es Istsehr schwierig 1,100 Personen das Wort zu gestalten, besonders1 ,l 00 Genfer », dle eine natürliche Anlage zum Disputiren haben;es giebt keinen Uhrenmacher, der nicht auftritt, sein« Rede zuempfehlen, oder die anderer zu beurtheilen."
210) Sein Schreibe» vor» 19. Mai 1767.
211) kegislres «Irr tionseil <le Cencvv, 2. Juni 1767.
212) liiirl. i ö. »nd 2g. Juni; Choiseul an den Rath, 27. Juni.
213) Schreiben a» die »ermittelnden Kantone.
211) Genffb. Nr. 32. Register, S. 1l; S. 619-656 ; 7N-778.
215) Lxtruit «las rogislre» rlu Lonseil rls Oenövo, 15. Jan! 1767:„Der Rath hat beständig die Herstellung des FrledenS gewünscht-,