Band 
Zweiter Theil.
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Genehmigung. Die ersten Unterzeichnungen geschahen imHause des Botschafters in einer Abend-Conferenz, die inFolge eines Mittagessens statt fand, wo den Gesandtennamentlich von den Damen, noch mehr als von den eigent-lichen Diplomaten zugesetzt ward. Nach Schluß der Sitzungverfügten sich alle Gesandten, die in den VersammlungenDegen, Mantel und Kragen trugen, mit Stock und De-gen zu dem Botschafter; ein Gesandter von Zürich rich-tete an denselben Namens der Tagsatzung in französischerSprache ein Dank-Eompliment. Die Gesandtschaften wur-den über die ganze Zeit ihres Aufenthaltes von dem Bot-schafter gastfrei gehalten.")

Die mehrmaligen Umänderungen des Vertrages unddie gegenseitigen Zugeständnisse halten zur Folge, daß meh-rere Artikel desselben sehr unlogisch, unverständlich oderungenau ausfielen; aber dennoch kam die Schweiz dadurchin eine bessere Stellung. „Die Eidgenossen traten wiederals Ein Staat auf. Die Katholischen hörten auf, herab-gewürdigte Schützlinge zu sein, weil sie ihren ausschließ-lichen Beschützer verloren. Die Reformirten erkauftendurch Aufopferung eines Theiles ihrer Selbstständigkeitdie größere Unabhängigkeit der ganzen Eidgenossenschaft.Die Schweiz machte keinen Vorbehalt zu Gunsten andererMächte und anerkannte dadurch Frankreich vor allen an-dern als ihren Beschützer. Jedoch sicherte sie ihre Neu-tralität und dadurch ihr einzig richtiges politisches System.Allein ihre Verpflichtungen waren bündig, diejenigen Frank-reichs zweideutig ausgedrückt. Daher besorgten die Wei-ter Sehenden Streitigkeiten und die Auslegungen desStärkern, wenn solche nöthig würden." So spricht der

ÜZ) Sechste» Berichlschreibe» der Gesandtschaft von Zürich , 31. Mai.

Der Redner von Zürich war Statthalter Gscher.