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punkte deS von de» dreizehn Orten, dem Abt und derStadt St. Gallen, WalliS , Mühlhauson und Viel mitFrankreich abgeschlossenen BundeüvertragS.^)
Die reforniirten Kantone hatten die Aufnahme derfrüher immer von den Katholischen ausgeschlossenen StadtMühlhausen erlangt. Ein Vcibrief vom 7. Juni sichertedie Gewährleistung des KönigS für die Waadt , „welcheWir, der Kanton Bern , inne haben und besitzen," heißtes in dem Zusatz zu diesem Vertrage. Ebenso versprachder König den reformirten Orten den Durchzug durchseine Staaten zum Schutz der Stadt Mühlhausen , so oftman ihn darum ansuche. Umsonst verlangten .Zürich und Bern die genaue Vertheilnng der sechstausend Mann,welche die Schweiz sich zu stellen verpflichtete. Die ka-tholischen Orte unterschrieben; Zug und Schwyz warender Zurechtweisung eingedenk, die sie von Frankreich beider Erneuerung der Kapitulation empfangen hatten;^)die reformirten Kantone folgten ihrem Beispiel, zuletztZürich und Bern , die meisten mit Vorbehalt der Natisiekation. Der König ertheilte dem Bundesvertrage seine
iiU) 'j'raitä il'altisiicv o»t,v In eo»,on»v «Iv Iiaiice vl I« Ovrp»lielvötigiia. 1777, Bern , 4., 47 Seite», mit änbegriff der No-tifikationen, Briefe, >c.
81) tvtehcr von .stnonan, S. 28!), sagt, daß der Beibrief den SchutzFrankreichs für Genf zusichere; allein dessen wird dort nicht ge-dacht. H. von Tiliter läßt es zweifelhaft, ob der freie Durchzognach Mühlhausen bewilligt worden sei. Wir haben den Wortlautdes VriescS »ach dem Original abgeschrieben, welches In der ehe-dem geheimsten, jetzt Innersten Abtheilung des zürchcrischen SiaatS-archiveS aufbewahrt ist. 8l. 6. Geheimdkasten. 'I'il. Ile-Ivotic»,i>r. 29. UebcrdicS findet man den Brief auch abgedruckt im NeuenSchweiz . Museum I, Z24 und anderswo. Der nämliche Bandenthält de» Vertrag in deutscher Sprache und verschiedene amtliche,darauf Bezug habende Aktenstücke.
6?) Ochs, VII, «7».