Band 
Zweiter Theil.
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und außer den Zusammenkünften hatten sich die Freundeund Abgeordneten des Fürst-Bischofs von Basel, der Re-publik Genf und der Landschaft Neuenburg zwar vergeb-lich dafür verwandt, die Aufnahme ihrer Stünde in daöBündniß zu bewirken. Der Bischof hatte die Werbungenfür die Regimenter der katholischen Kantone auf feinemGebiet untersagt. Genf , wo die Vermittelung und derSchiedspruch des Königs fast unberücksichtigt gebliebenwaren und wo die unbestimmte Ausscheidung der Gewal-ten einen revolutionnaren Keim unterhielt, verdiente inden Augen des Kabinets von Versailles nicht, aus deruntergeordneten Stellung eines Schutzverwandten zu demRang eines Verbündeten der Krone erhoben zu werden."")Die Verweigerung der Aufnahme Neuenburgs rührte nichtdaher, wie die Gesandtschaft des Vorortes glaubte,"") daßdas Haus Brandenburg den neuen König von Frankreich nicht beglückwünscht hatte. Frühere Ursachen und eine stetsbeobachtete Politik lagen der Ausschließung zum Grunde;überdies wirkten noch andere Gründe mit, die auch beider Ausschließung Genfs obwalteten.

Vor und nach dem Vertrage von 1715 suchte Neuen-burg oft um die Gunst nach, in die Bündnisse mit derKrone Frankreichs eingeschlossen zu werden, wenn die Eid-genossenschaft dieselben erneuern würde. Im Jahr 1715wurde Neuenburg von dem französischen Hofe ausge-schlossen und die katholischen Kantone weigerten sich, das-selbe als schweizerischen Bundesstaal anzuerkennen.?") Noch

88) Der Minister an de» Präsidenten de Vergennes . 8. August >77»'8g) Erster Bericht des zürcherischen Gesandtschaftssekretärs (Hirzel )-14. Mai 1777.

70) I^eltro do !U ls cousviUoi Nurv, oiivoxä ü Paris (Archiv vo»Zürich ). „ES ist von Wichtigkeit, das Bündniß NeuenducgS mitden katholische» Kantone», die den König von Preußen nie