Band 
Zweiter Theil.
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ten, gänzlich von Oestreich eingeschlossen und von Schwa-ben abgeschnitten zu werden. Die thurgauische Seegrenzegegen die östreichischen Lander wurde 1786 durch einenVertrag bestimmt."")

Bayern eröffnete Unterhandlungen wegen eines Nun-desvertrages mit der Schweiz und eines beträchtlichenDarlehens (1769), ließ aber, sobald der Vorort das Dar-lehn von der Hand wies, daö Bundeügeschäft fallen.'^)

Die militärischen Verhältnisse mit Sardinien und Hol-land berührten vielmehr einzelne Kantone als die Eidge-nossenschaft . "")

Zn den vereinigten Staaten Amerika's wurden diePaniere jener Kolonien, die die Vorsehung nach derneuen Welt geführt hatte, um daselbst für die natürlichenRechte des Menschen und die Gewissensfreiheit eine dau-ernde Zufluchtsstätte zu gründen, dermalen von demselbenWehen der bürgerlichen und kirchlichen Freiheit bewegt,welches vordem ihre Segel geschwellt hatte. Wenn dortdie Umwälzung, aus welcher die Unabhängigkeit dieserStaaten hervorgieng, die diplomatischen Verhältnisse jeneöBundes nicht veränderte, so schlugen in der Schweiz , wiein Frankreich die von der Freiheit bezauberten Herzenderselben lebhafter entgegen."").

163) Meyer, 300-302.

164) Meyer, 300.

165) Siehe unter andern von Tlllier, 316—320.

188) „Nuhmwürdige Amerikaner! ihr habt die Waffen zur Vertheidi-gung eurer Rechte ergriffen." krpoeö )u,tiüoalil' povr Is psupls6u Oaulon <Io kridourx, Freiburg 1781, S. 48.