Band 
Zweiter Theil.
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seine Verwunderung, daß die Landschaft keine Stellver-treter in den Räthen habe. "v) In Bern hatte er durchseine genauen Kenntnisse der Regierung und der innern,verschiedenartigen Verwaltung jedes einzelnen Standesder Eidgenossenschaft Besorgnisse erregt."") Die Kabi-nett waren nicht minder aufmerksam auf die Reise desKaisers, als die Kantone; diplomatische Aktenstücke schei-nen die Besorgnisse der Einen und der Andern zu recht-fertigen."')

Die Verhältnisse der Kantone zu Oestreich vor undnach diesem Zeitpunkt, gaben diesen Befürchtungen Consi-lien;. Hinter Angelegenheiten von rechtlicher oder finan-zieller Natur vermuthete man stets und sah man zuweileneine Vergrößerungssüchtige Politik hervorbrechen. Manerinnere sich an Wilchingen . "^) Um dieselbe Zeit hatteOestreich bereits gewisse Lehensgebühren in Ramsen ange-sprochen, Zürich die Forderung bestricken. 3m Zahr 1769ordnete ersteres Vollziehungsmaßregeln an. Ein zürche-rischer Abgesandter unterhandelte, nach einer Audienz beiMaria Theresia, über ein 3ahr in Wien. Zürich glaubtesich zuletzt durch Bezahlung von 200,600 Gulden nicht zutheuer aus seinen verwickelten Verhältnissen mit dieserMacht loszumachen. Es erhielt die Landeshoheit überRamsen und Dörflingen als freies Lehen, mit Befreiungvon allen feudalen Leistungen und gegen die Verpflich-tung, die katholischen Einwohner in der Ausübung ihrerReligion ungekränkt zu lassen. Das Gerücht von einemTauschprojekt der fürstenbergischen Landschaften in Schwa-ben gegen vorderöstreichische Besitzungen ließ 1780 besürch-

,59) Ochs VII, 68l, «82.

160) LergenneS an den Minister, 31. Juli.

161) Siehe Anhang L

162) Band XI, S. 120-13S.