Band 
Zweiter Theil.
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Nissen geht hervor, daß er bei andern Gelegenheiten ausHang zu diplomatischen Schriften keine Scheu vor fremdemEigenthum hatte. Veruntreuungen, die er sich an denSammlungen und Bibliotheken gelehrter Gesellschaften er-laubte, schienen ihm nur Repressalien für die Ungerech-tigkeiten, die er von seinem Vaterlande zu erfahren be-hauptete, und eine leichte Vergütung für dieselben.")

Aber sein eigentliches Verbrechen in den Augen desStaateü waren seine verstohlenen Bekanntmachungen. Erbekannte sich gleich von Anfang als den Verfasser voneinigen, spater sogar von Stellen, deren Verantwortlich-keit er zuerst mit scheinbarem Abscheu von sich abgelehnthatte. ") Wenn man die schon gedruckten Arbeiten rügte,so war die Besorgniß vor gewissen handschriftlichen Ab-handlungen ") und andern, die Schlözer von ihm in Hän-den hatte, 2") noch größer, hauptsächlich vor einer Schrift,die er mit größtem Geheimniß und gegen daS feierlicheVersprechen an Schlözer geschickt hatte, sie vor demTode des Verfassers weder zu eröffnen, noch bekannt zumachend') Unter der Aufschrift: Zürich , wie es sein

17) Verhör vom 29. März, 3., >3. und 19. April.

18) Die Nota über den KriegSfond; Ableugnung 17. März, Gestand,niß, den 22. modlfizirteS Geständniß den 13. Aprll. Am 19. Aprilgab er zu, seine ersten Ableugnungen seien lügenhaft; indessen seidie Note nicht so von ihm niedergeschrieben worden, wie sie gedrucktworden sei. Schlözer erklärt in einem Briefe an Lavater vom 9.Juni >780, er sei der Verfasser der letzten Zeilen der Note, die Maser,vielleicht aus augenblicklicher Irrung, geschrieben zu haben gestehe.

19) Meyer, 105; Verhör vom 13. April.

20) Maser halte ihm Verzeichnisse der Bevölkerung des Kantons Zü-rich , den Entwurf zu einer BrandvcrstcherungSkaffe, eine Abhand-lung über ven Staatswerth des Menschen und ein Verzeichniß von

' dem Einkomme» der bernischen Geistlichkeit geschickt. Verhör vom17. März und vom 18. Mai.

21) Verhör vom 29. März, 19. April und 18. Mai.