Band 
Zweiter Theil.
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Zusammensetzung nach von bürgerlicher Herkunft undeifersüchtig aus Ehrgeiz übte sie eine von allem, was siezieren konnte, entblößte Gewaltherrschaft aus. Sie hattedie einträglichen Stellen zu vergeben und ließ sich ihreGunst und ihre Stimmen theuer bezahlen. Auch ergänztesie sich selbst. Die heimlichen Geschlechter und die geheimeKammer demüthigten die Adeligen, deren Glanz ihnenverhaßt war, und hielten auch die Republikaner danieder,welche die Erinnerungen an frühere Gleichheit wieder insLeben riefen. Die Bürger waren mißmuthig darüber,als Unterthanen behandelt zu werden, doch verbarg sichdie Unzufriedenheit in der Stadt einstweilen noch im In-nern der Gemüther. Die siebenundzwanzig Pfarreien deralten Landschaft hatten vor den neunzehn Vogteien nochverschiedene Vorrechte, unter andern die Theilnahme ander Schultheißen -Wahl,2>°) eine Ungleichheit, die vor derAllgewalt der heimlichen Geschlechter nicht in Betrachtkam. Der erste geschickt benutzte Anlaß konnte den Siegder republikanischen Gerechtigkeit herbeiführen, oder wenig-stens dem Volke einen Schrei deS Unterdrückten auspressen.

Schon vor 1780 hatte sich das Städtchen La Tour de

2>0) Der Botschafter de Polignac schrieb am 3. Mai 1781 an denMinister: „Die Schultheißen von Freiburg werden durch die Bür-gerschaft, oder die Einwohner der Stadt und ihres Weichbildeserwählt, die sonst keine» Antheil an der Regierung haben. Dadie Schultheißen bei diesem Anlaß den Wählern viel Geld spen-den, so sagt man, Banern eines gewisse» Bezirkes des KanionöFrclbnrg behaupte», sie haben auch das Recht, de» Schultheißen der Republik zu erwählen." — Marianc schrieb ebenfalls seinerZeit, am 1. Juni 1737 , beim Tode des Schultheißen Fegnell:„Man sagt mir, es werde mehrere Bewerber geben, aber je mehres deren giebt, desto mehr wird es den, der zum Schultheißen erwählt wird, kosten; den» »nr durch Geld und Geschenke werde»in diesem Kanton die Stimme» der Bürgerschaft öffentlich erkauft."Suisso, >so. 321,