Band 
Zweiter Theil.
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Treme in der Landvogtei Kreier; mehrere Jahre hindurchden Ansprüchen der Obrigkeit auf gewisse Forstrechte mitBeharrlichkeit widersetzt, und trotz des obrigkeitlichen Ver-boteö hatte ein Holzschlag stattgefunden. Als Hauptschul-dige wurden der Castellan Peter Chenaup und sein SohnPeter Niklaus Chenaux bestraft, der letztere durch Ent-setzung von der Stadtmajorstelle, die Eingrenzung in seinePfarre und die Ausschließung von den öffentlichen Ver-sammlungen. Ziemlich unterrichtet, besonders in der Ge-schichte seines Landes, aber von jeder prozeßsüchtig ver-band sich der junge Chenaup, um sich zu rächen, mit demAdvokaten Niklaus Castellaz von Kreier; und JohannPeter Raccaud von Samt Aubin. Sie trugen ohneZweifel dazu bei, daß durch übertriebene Darstellung vonEingriffen in alte Rechte, so wie durch falsche Gerüchtedon bevorstehenden Auflagen, das Volk der Landschaft,welches schon wegen der Abschaffung einiger, doch vonRom selbst überflüssig gehaltener, Feiertage unzufriedenwar, gegen die Regierung aufgereizt wurde. Der Handelmit Maulthieren hatte Chcnaux Gelegenheit gegeben, dasLand in allen Richtungen zu durchziehen und sich bei demVolke beliebt zu machen. Auch die Stadtbewohner suchteman durch Gerüchte zu bearbeiten. Die Regierung, hießes, wolle die jährlichen Salzausthcilungen den Bürgernentziehen »nd eine neue Auflage für die Unterhaltung einerzahlreichen Besatzung einführen. Die hierüber ängstlichgewordene Regierung versuchte das Volk durch eine Kund-machung zu beruhigen: „sie sei immer bereit, alle gezie-menden Vorstellungen jeder Gemeinde oder Pfarre mitGute und Geduld anzuhören.Indessen verfammel-

211) Ordnnn. ll» Il.Mai 1781, die die Mandate vam 16., 18,und 3g. Januar tn Erinnerung bringt.