Band 
Zweiter Theil.
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auf die unveränderliche Grundlage der Gleichheit allerBürger einrichten könne. Sie brachten sogar die freibur-gische Regierung zu dem Geständnis, daß die Sachen nichtso seien, wie ste sein sollten, und daß eS einer Verände-rung bedürfe, Da die Bürger immer auf der Mit-theilung der Urkunden bestanden, so machten die Behördeneinen Versuch, sie auS dem Archive wegzunehmen (14. März1782), der aber an der Festigkeit des StadtschreiberüFranz Philipp von Castellaz scheiterte. Doch bliebendie Dokumente der Bürgerschaft nichts desto weniger un-zugänglich, und die Abgeordneten der drei Kantone erklär-ten die. Abforderung der Titel für ungesetzlich?") DieBürgerschaft von Freiburg und die alte Landschaft dachtendaran, den Schutz oder den Entscheid der Eidgenossenschaft anzurufen?^) Die Abgeordneten der aristokratischen Ständesahen darin einen, der Souveränetät, nicht der Kantone,sondern der Regierungen, gefährlichen Grundsatz: aus

256) II>,a. Derselbe schreibt am 1l. Mai übermal an seinen Sahn:„Wir haben die Gebreche» der sreiburgischen Verfassung schon un-tersucht, um danach unsern Rath ertheilen zu können; aber ganzunerwartet war eS uns, daß dle Herren von Frelburg mit größterUngeduld einen Rath wünschen, was zu thu» sei, um denselbenabzuhelfen; so oft sie uns erblicken, bitte» sie uns, ihnen unsreGedanke» hierüber mitzutheilen. Sie müssen sich allerdings ent-setzlich krank fühle», um in ihre Verbündeten zu dringen, eine soempfindliche Saite zu berühren. ... Ich vergaß Ihnen zu sagen,von demjenigen, was ich Ihnen über die Verfassung melde, nurmit den Personen zu sprechen, welchen ich Ihnen erlaubt habe,meine Briefe mitzutheilen."

257> Docsiir 1'ril>. 50, 51. lUoovs aullrenliques relatives ä unvol commis par «tos Magistrats «to krilmurg vn 8uisss, ü0 I,eines Hl,, >g 14 mars 1782.

258) Von Tillier, 302. IVIomoiro remis lo 11 )iii» par Iss cow-missairos äo ta liourgvoisio vt ,Ios 24 paroisses»

259) lUömoiro, vom 11. Juni.