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erniedrigende Name der Leibeigenschaft einen gehässigenUnterschied zwischen Geschöpfen von gleich erhabener Be-stimmung stifte. Basel , obschon davon unterrichtet, konntesich doch erst, nachdem die Bastille gefallen war, ent-schließen, diesem Beispiel zu folgen.
Indeß hatten die schweizerischen Aristokratien, die mitSelbstsucht am Besitz der Macht hiengen, nie das Unglück,sondern nur den Gehorsam ihrer Unterthanen gewollt.Sie genossen das Glück der ungeschmälerten Oberherr-lichkeit mit ruhigem Gewissen, zuweilen mit einem Stolze,der ihnen mit ihrer Geburt und Stellung unzertrennlichverbunden schien, und glaubten ihre Pflichten gegen dasVolk vollständig zu erfüllen, wenn sie demselben einen hin-reichenden Antheil an dem materiellen Wohlstand gönnten.Die Sicherheit schläferte sie ein. Schrecklich war ihrErwachen bei dem Donnerschlage, der daä Ungewitter an-kündigte. „Die schweizerischen Staatsmänner, sagt einGeschichtschreiber, der selbst Staatsmann war, glichenSteuerleuten, die nicht ohne Glück die stürmischen Seenihrer Heimat zu befahren gewußt hatten, nun aber mitEinem Male in einen» tobenden Meere sich befanden, zuwelchen» ihnen die Seekarten fehlten." °) Sie unternah-men gegen die von allen Seiten sich erhebende Revolutionanzukämpfen, gleichwie die coalisirten Mächte gegen Frank-reich und dessen Grundsätze in die Schranken traten.
2„ den Räthen der von der Demokratie an» meistenentfernten Kantone fanden sich einzelne Staatsmänner vonedler, vaterlandsliebender Gesinnung, wohl berechtigt, denUntergang der Aristokratie zu betrauern, da sie mit der-selben zugleich die patriarchalischen Tugenden einer frühern
5) Ochs. Gcsch. d. Stadt und Landschaft Basel . Vtll, so, !)7 ,
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6) Mcycr, 477.