Band 
Zweiter Theil.
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.mit der Festsetzung und dem Bezüge einer Vermögens-steuer. Sie erhielt etwa zwölfhundert Vermögensangaben.Cornuaud, der erste Suppleant derselben, ward beauftragt,sie zu klassisiziren und die Steuerquote so zu bestimmen,daß der Gesammtbetrag die Summe von einer MillionEenferthaler erreiche. Niemand kannte die Natur undden Werth des Eigenthums besser, als er, sowie den Ver-mögenSbestand der Genfer und die Veränderungen, welchederselbe erfahren hatte. Nur sein College Odier-Chevrierkam ihm in Finanzsachen gleich, oder übertraf ihn nochdarin. Da die revolutionäre Commission nur bis zum10. September bestellt war, so wünschte ste eine umfas-sende Rechnung über ihre Einnahmen und Ausgaben ab-zulegen. Odier stellte dieselbe in wenigen Tagen; einesolche Ordnung hatte er mitten in der allgemeinen Un-ordnung in diesen Zweig zu bringen gewußt. Die Bilanzzeigte in beiden Rubriken eine Gesammtsumme von mehrals 1,850,000 Gulden. Fünfzig Tage der Anarchie koste-ten die Republik wenigstens hunderttausend Gcnferthalcr?")

Als die Vollmachten der revolutionären Commissionausgelaufen waren, so wählte eine Versnmmlung von jezwei Abgeordneten aus jedem Cirkel in der Kirche de laFüsterie eine Na tionaleommission van fünfzehn Mit-gliedern auf die Dauer eines MonatS mit Vollmacht fürAnordnung und Erhebung einer außerordentlichen Steuer.Die Commission ernannte einen Finanzausschuß von vierMitgliedern, in welchem Odier-Chevrier und Cornuaudden größten Einfluß ausübten. Durch eine Eintheilung,die sie selbst als gehässig, aber unvermeidlich bezeichneten,schieden sie die Steuerpflichtigen in drei Klassen, die Ari-stokraten, die Euglüos und die Patrioten. Sie wurden

247) Oornusud, Illeio. IX, 161, 199-202.