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in verschiedenen Stufen mit einer begränzten Progressiv-fteuer belegt. Die Wittwen, Jungfrauen und die Min-derjährigen waren in der Klasse der Patrioten begriffen.Die Nationalkommission nahm den Entwurf des Aus-schusses an, welcher jedoch den Vorwurf hören mußte,die „Volksfeinde" geschont zu haben. Der Patriot, derweniger als 12,000 Livres befaß, bezahlte nichts; die Ari-stokraten und EnglüvS bezahlten sogar von einem Ver-mögen von 4000 Livres eine mit dem Verbrechen ihrerpolitischen Meinung im Verhältniß stehende Abgabe. DerAristokrat konnte im äußersten Falle mit einer baaren Ent-schädigung von 40 Prozent belegt werden. Die Steuerwurde von dem Gesammtvermögen des Gatten, der Gat-tin, der minderjährigen Kinder und der unverheirathetenvolljährigen Töchter erhoben?'") Cornuaud, mit der Auf-nahme der Erklärungen und Taxierungen beauftragt, ver-eitelte durch seine Kenntniß der Familien und der Perso-nen und seine Kaltblütigkeit die List des Interesse; ebensosetzte er den Gemüthsbewegungen seine Pflicht entgegen.Er hatte großen Antheil an dem Gelingen einer gewagtenMaßregel; aber er milderte das Gehässige seines Amtesdurch seine Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit."") DieNationaleommission, die zu einer Liquidationskammer ge-worden war, vollendete sein Werk durch ihre Festigkeitbeim Bezüge der Steuern. Am 31. Januar 1798 legtesie ihre Rechnung ab; sie hatte an obligatorischen Beiträ-gen und an freiwilligen Geschenken nahe an 5 Millionenfranzösischer Franken eingenommen."")
Um eine andere Wunde zu heilen, schlug der General-Prokurator Anspach die Aufhebung aller revolutionären
246) Oornuslid, 515m. IX, 245 — 258.
249) 259-278; 302 und 303.
250) 151-1. 315-340.