Band 
Zweiter Theil.
Seite
569
JPEG-Download
 

56S

werde gerne der Regierung ein ehrerbietiges Ansuchenüberwachen.^) Bald nahm die letztere an der Hitze derVerhandlungen des Stadtrathes von Morgeü wahr, daßeine Minderheit seiner Mitglieder „irregeführt durch fran-zösische Grundsätze (wir geben die amtlichen Ausdrücke)sich falsche Vorstellungen mache, und sich zu Schrittenverleiten lasse, die mit den Pflichten guter Bürger undgetreuer Unterthanen unverträglich seien." Der Landvogtward eingeladen, den aufgeklärtesten Mitgliedern deS Ra-thes, nicht in seiner amtlichen Stellung, sondern alSFreund der Gemeinde, Vorstellungen zu machen und siean die stete Sorge der Regierung für die Stadt MorgeS und an die zahlreichen Beweise von Gunst, welche sievon jener erhalten, zu erinnern.^)

Eine von dem Anwalt Z. 2. Cart^) abgefaßte undrasch im ganzen Lande verbreitete „Denkschrift zur Be-herzigung" steigerte und verallgemeinerte die Frage. DieGrundsteuer für den Straßenbau war nur der Anlaß füreine umfassendere Untersuchung. Hat Bern als Landes-herr das Recht, der Waadt Steuern aufzulegen? Dieswar die aufgestellte Frage. Mit Berufung auf Urkundendes sechszehnten und siebenzehnten Zahrhundertö nahm dieDenkschrift die Befreiung von allen Steuern für dieWaadtländer , als Gewähr ihrer bürgerlichen Freiheit, inAnspruch. „Die Waadt , war darin gesagt, ist kein er-oberteö Land." Sie gehörte zum alten Helvetien, undwurde 1536 in ihrer ehemaligen Ausdehnung hergestellt.

307) Manual des G. R. 28. Januar 1790.

308) Ibi<>. >4. Mai 1790. Der Landvogt ward gleichzeitig beauftragt,die beide» Blanchenay und Deinartinc mit größter Sorgfalt über-wachen zu lassen.

309) Protok. des G. N. 14. Juni >790 und Note des H. Schultheißvon Mnllnen in seiner Bibliothek.