Band 
Zweiter Theil.
Seite
570
JPEG-Download
 

570

Wiederherstellung ist nicht Eroberung. Kein Widerstand,keine Gefechte fielen vor, von einer Niederlage oder vonSiegen war keine Rede. AIS Bern, von Genf zu Hülfegerufen, dem Herzog von Savojen den Krieg erklärthatte, so gieng die Waadt freiwillig an die bernifche Herr-schaft über; aber alle Städte und Gemeinden behieltensich ihre Freiheiten, Vorrechte und Gebräuche vor. DerStand Bern schwur, dieselben zu achten; er gieng alsoeinen Vertrag mit unsern Vatern ein: nun aber ist Ver-trag nicht Eroberung. Die gegenseitigen Eide sind fürdie Waadtländer , was für die Kastilianer das 5inon, »on.Ihre Vorrechte sind älter, als die fetzige Herrschaft: siehaben dieselben nicht von ihr her." Bern ließ seine Be-sorgnisse nicht weiter laut werden als im Innern derRathssäle/'") und that nur gegen die Gemeinden, welchedas Beispiel von Morges nachzuahmen geneigt waren,öffentliche Schritte?") Man konnte dem Verfasser derDenkschrift, welcher angeklagt war, durch seine Redenzur Empörung aufzureizen, nichts anhaben?'?)

Der Pfarrer Martin von Mezieres, einem Dorf imZorat, behauptete, man sei von den Kartoffeln, weil siekeine Getreideart seien, den Zehnten nicht schuldig. Errieth seinen Pfarrkindern, hierüber einen Anwalt zu be-fragen. Auf die Anklage, aufrührerische Reden ge-führt zu haben, ließ ihn die Regierung mitten in der Nachtverhaften und nach Bern führen, wo man ein Verhörmit ihm vornahm. So ward er, gegen die Rechte undFreiheiten der Waadt , seinem natürlichen Richter entzogen.

310) Protok. des G- N. 12. und 28. Juli 1790.

311) Dverdon. ksxislros Lonseil a'Vv. 22. Mai und 15. Juli

1790. Coffonay und mehrere andere Gemeinden der Umgegend.

Prot. des G. R. 24. Juni, 1790.

312) Protok. des G. R. 26. Juli 1790.