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ruhen an Ort und Stelle geschickt ward."*) Die Re-gierung erhielt von mehreren Gemeinden Erklärungen derHochachtung und Treue; andere hielten sich im Zaume;noch andere, weit entfernt, sich durch die vervielfältigtenVerhaftungen einschüchtern zu lassen, verfolgten den ein-geschlagenen Weg der Volksbegehren. 3n Bäretschweilverlangten etwa hundert Menschen die Aufbrechung einesSteines am Kirchthurm, hinter welchem sich auf den Zehn-ten bezügliche Popiere befinden sollten. Als sie einen Ab-schlag erhielten, zog die ganze Rotte, mit Werkzeugen ver-sehen, nach der Kirche, sprengten den Stein, entdecktenaber nichts."^)
Die Aengstlichkeit der Regierung zeigte sich aus denfür die innere und äußere Sicherheit der Stadt ergriffe-nen Maßregeln; Thore, Zugbrücken, Vlcndgatter, Schlag-bäume wurden untersucht und in guten Stand gestellt.Die gestimmte Stadtwacht erhielt neue Anweisungen. Run-den durchzogen die Straßen. Da die Marktschiffe nichtgeradezu durchsucht werden konnten, so beauftragte manzuverlaßige Bürger, auf die Ankommenden ohne AuffehnAcht zu geben."?) 2n mancher Vogtei"2) waren die Be-
425) Nathsherr Meiß an Seckeliiieister Wyß; Knouau, den 4. Dezem-ber 1794.
426) Lavatcr, Landvogt zu Grüningcn, an den G. R. t5. Dezember;an Unterschreiber Weiß, 19, December.
427) Bericht eines Ausschusses der Wucht-Commission an G. R. vom2. Dezember.
428) Die Pvgteien des KantonS Zürich waren in zwei Klassen getheilt:1) äußere, oder solche, die entfernter von der Huuvtsiadt sind undvon einem dort residirenden Landvogt (oder Obervogt) regiertwerden; 2) innere, oder der Hauptsiadt naher gelegene, z. B. diean beiden Seeufern mit Ausnahme von Wäocnschwell, und die-jenigen im Llmmatthale; sie wurden von zwei in Zürich wohnen-den Gliedern des kleine» Rathes, sogenannten Obervögten, regiert,die in der Vogtei durch einen Untervogt vertrete» waren.