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allein auf die Klage von Seiten Mailands ward er zurRückgabe des Geldes verurtheilt (1758). Einer seinerNachfolger, ein Unterwaldner, der alle feine Collegen anFrechheit überbot, machte sich wahrend der kurzen Dauerfeines Amtes einer Menge Erpressungen schuldig (1768).Eine Magd hatte von einer verdächtigen Person etwasrohe Seide gekauft. Er ließ sie einsperren und gab sieerst wieder frei, als sie ihm 400 Livres, seiner Frau 2Louisd'or bezahlte. Das arme Mädchen starb vor Schmerz. —Ein kleiner Knabe war auf eine Mauer gestiegen, um Nüssezu pflücken; da der Landvogt mit der Galeere drohte, sobezahlte der Vater ein Lösegeld von 12 Kronen. — EinNotar, der in einem Vertrage etwas versehen hatte, mußte200 Kronen für die Kammer, 174 für den Landvogtbezahlen. Dieser verkaufte ihm ein Privilegium, und balddarauf einem Zweiten ein anderes, wodurch das erstereaufgehoben ward. — Ein Pfarrer war bestohlen worden.Um ihre Freiheit wieder zu erhalten, überließen die Schul-digen dem Landvogt die weggenommenen Gegenstände.Der Pfarrer forderte sie lange umsonst zurück; endlichgab ihm der Landvogt einen kleinen Theil derselben wie-der, um ihn zum Schweigen zu bringen. Diese Thatsa-chen und viele andere wurden vor dem Syndikat erhärtet;der Landvogt konnte sie nicht läugnen und ward zu Bußenverurtheilt; allein er konnte sich aus der Sache ziehen,ohne einen Heller zu bezahlen.
Ein Landvogt aus Schwyz ward noch vor dem Ab-lauf seiner Amtödauer für die Auslagen eines hoheitlichenUebelthäters, der im Gefängniß gesessen, befriedigt. Alleinstatt das Geld dem Großweibel, der es vorgestreckt hatte,zurück zu geben, nahm er es mit sich fort.°°')
eoi) Abscheld von Lauis, 1793, § 25.