678
Maccabeo Manetta von Sala hatte heimlich seinenSohn umgebracht. Der glarnifche Landvogt, durch einGeschenk von 2700 Lire gewonnen, sprach ihn frei. Nochvorher aber ließ er auch der Vcrzeigerin, der Tochter desBeklagten, eine Aussteuer von mehr als 550 Scudi be-zahlen, zur Vermehrung der Kosten unnöthigerweise einzweites Inventarium aufnehmen, und brachte so den Ma-netta um fast 7000 Lire. Um die Untersuchung zu er-schweren, suchte er den Sachwalter des Losgesprochenenaus dem Lande zu entfernen. Der nämliche Landvogtpreßte einem Manne 15 Zechinen aus, dessen Armut erzum Fundament eines Urtheiles machte, welches er zudessen Gunsten und zum Nachtheil des dortigen Spitalesausfällte. ES ward durch eine Untersuchung ermitteltund streng bestraft, daß er aus Geldgier und mit Vcifeit-setzung seiner heiligen Richterpflichten eine Gebühr von48 Soldi auf 60 Zechinen erhöht, übertriebene Prozeß-kosten angesetzt und bei Düßung eines mit einer SchachtelZuckerbrot getriebenen Scherzes widerrechtlich Geld ange-nommen habe.""?)
Ungeachtet dieses Vorganges ward es nach drei Zäh-ren wieder nöthig, die Stände gegen die Untreue derLandvögte in Verwaltung der hoheitlichen Gelder sicherzu stellen.^)
Um einer Verfolgung zu entgehen, übergab ein luzer-nischer Landvogt einem Abgeordneten von Bern eine inaller Form abgefaßte Erklärung, daß er als Richter dieund die Summe angenommen, und dafür die und diePartei verurtheilt habe. Als der Herr von Bonstetten
602) Urtheilsspruch des Syndikates zu Lauis vom 30. August 1792.Abscheid, K 30 und Beilage liu. U.
603) Abscheid von Lauis, 1795, § 10.