Band 
Zweiter Theil.
Seite
688
JPEG-Download
 

688

König von Großbritannien willfahrte diesem Begehren,erklärte aber den Schritt Frankreichs seiner Person ge-genüber für eine Verletzung des Völkerrechts. Die Eid-genossenschaft hatte ihrerseits in einer Gegennote an dasDirektorium ausgesprochen, daß das Souveränetätürechteines freien, unabhängigen Staates es unstreitig mit sichbringe, Gesandte von allen Staaten anzunehmen; und daßdas von den Eidgenossen angenommene, von den kriegfüh-renden Mächten anerkannte Neutralitätösystem es ihnenzur Pflicht mache, gegen alle bei ihnen beglaubigten Ge-sandten ein vollkommen gleiches Benehmen zu beobachten,so fern dieselben sich keine besondern Neutralitätöverletzun-gen zu Schulden kommen ließen.^) Ohne seine Abnei-gung zu verbergen, empfieng man Mengaud zu Zürich und Bern und machte ihm keine diplomatischen Besuche.Er rechtfertigte diese Verachtung selbst; denn, als er amSchluß des Jahres 1797 den Geschäftsträger Bacher er-setzen mußte, so zog er, eine übelberüchtigte Dirne an derSeite, in Bern ein.

Die bernischen Abgeordneten, welche nach Paris ge-schickt worden waren, um das Direktorium für die Regie-rung von Bern günstiger zu stimmen, waren lange Zeitdurch Talleyrandü Verftellungskunst hingehalten worden;auch das Direktorium hatte ihnen unter dem Vorwande,daß sie nicht als Botschafter beglaubigt seien, den Zutrittversagt, so daß sie um dieser offenbaren Ungnade willengleich Geächteten dastanden, während täglich in Flugschrif-ten und Zeitungen^) die heftigsten Angriffe gegen diebernische Aristokratie aus F. C. de la Harpe's Feder er-

826) Gemeincidgenössische Gegennote an das VollziehungSdirektorium,vom 18. November 1797.

627) Besonders im ^mi <1o» Ioi><