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gefällten Urtheile aufhoben, um Geld die Strafen erließenund jeder Bestechung zugänglich waren. Es gab Vor-münder, welche zwanzig Jahre lang keine Rechnung ab-legten, und ihre Mündel, wenn es reiche Waisen waren,noch als junge Mädchen an den Meistbietenden ver-kauften. Die Boten folgten dem Beispiele der Vögte.Auf jeder Tagsatzung brachten Abgeordnete der Städte, diesolchen Verwohnheiten fremd geblieben, ihre Klagen an.Die katholischen Orte läugneten die Mißbrauche nicht,und boten auch, wenn dieselben allzu empörend gewesen,zur Abhülfe die Hand. Die Tagsatzung selbst, als einVogt°2) um Gold mehrere Männer frei ließ, die ihreWeiber ermordet hatten, entschied, daß nur den Botender regierenden Orte das Recht zustehe, Mörder zu be-gnadigen, und zwar erst, nachdem diese ihre Prozeßaktenjedem der Orte vorgelegt hätten. Allein solche Verord-nungen mußten unaufhörlich wiederholt werden, und wur-den selten gehandhabt Die katholischen Stände hattenzu Kappel nicht weniger für ihre bürgerliche Verdorben-heit gestritten, als für ihren Glauben.
Nur im Vergleiche mit den Lombarden, ihren Nach-baren, konnten die Unterthanen der Schweizer ihren Zu-stand erträglich finden. Sie kannten wenigstens nicht dieWuth des Krieges, die Last der Abgaben, die Härte derInquisition . Leicht war die Habgier der Vögte neben der-jenigen Guasto's, Gonzaga's und jener Männer ohneBarmherzigkeit zu befriedigen, welche die ProvinzenKarls V. regierten. Von Freiheiten der Gemeinden,von Zuflucht zu einem Höhern war bei den Mailändern
62> Hans Bolsinger von Zng. Absch. 1538. D. 7. May.
83) „Wir haben eben so gut zu befehlen, als die Gesandten der Kantonein Baden" sagten die Boten in den Vogteien.