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I. Buch. Achte- Capitel.
Hälfte abtreten müssen"); fünfzig Jahre kang'^)mußte so viel jedem Leibeigenen werden/ welchen dieDurgundionen frey ließen"). Wenn bey friedsanickEinnahme so getheilt wurde/ wqs blieb Einwohnerneroberter Länder! Durch diese Theilung bekam für glei-che Bedürfnisse jeder gleich viel; dem Hirten gab sieeine größere Landstrecke als dem Dauer/ weil zu Nah'rung durch Brot weniger als zu Viehzucht erfordertwird; es ist wahr/ daß man bey dieser dem Feldbau ent-behren kann, bey diesem nicht jene. Ganz Burgund ^)und jedes Gut") hieß das Loos: kein Vater mochte esveräußern")/ es erbte auf alle Kinder")/ auch dieNonnen genossen es")/ ihr Erblos kam aber auf ih-rer Bruder Geschlecht. Güter/ welche einem der Kö-nig schenkte/ behielt er so lang als des Königs Huld")-Schmeicheley erwarb damals nicht allen Lohn, der Kö-nig mußte viele schonen/ viele gewinnen; also bliebenMuth und Klugheit/ so lang ohne sie freye Mannetnicht reich/ noch mit ihnen arm/ werden konnten. DieTheilung des väterlichen Looses unter alle Kinder wardas beste Gesetz; kleine Güter'werden fleißiger und bessergebaut"): entweder werden die Wiesen zu Feldern/ ob-
33) /LiÄ. lik. 54, Ilcm 13.
3») Nämlich bis auf ^t ^,2 leg. Lui-g.; idili.
' 35 ) cit. üt.
36) 'sit. 6.
37) Sors. ^Iioiiilim ist nichts anderes. Daher sagt man an"'
Ilvror son /»f».
38) 1'il. I, „Ild »4. /
3g) Daher freylich die Theilungen, auch der Fürstcnthümcr,gemeines Recht Ware»; es war kein Staatsgeselz bekannt, al-les unter dem bürgerliche».
40) 'l'it. 14.
»0 'lir. 1 . Darum ist auch viel später in den Freyheiten derKaiser häufig die Rede, wie und mit welche» Folge» ei» stev^rMann des KonigS Huld verliere.
41 ) Natürlich; zum Ueberfluß beweisen es 1 "^'
Ttrillll». , und /t. 4velllll> vk nacions. In Hennega^
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