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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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128
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I. Buch Neuntes Capitel-

^ und Grafen hatten in bestimmten Kreisen Verwaltung

der hohen und Aufsicht über die niedern Gerichte; sie lei-' teten den Aufbruch der Mannschaft; Stellvertreter^)durften sie nicht ohne Erlaubniß senden- Wenn sie unge-recht urtheilten, so wurden sie durch die geistlichen Mit-tel zur Genugthuung angehalten'); der König bestrafte' die mißbrauchte Gewalt nach dem Gesetz ). Wenige wa-

ren der Gesetze, von großer Einfalt, und (welches deinZweck am gemäßestcn) weniger Befehle oder Anordnun-gen als Verbote. Zwar wurde nicht erlaubt, ganzeNächte bey Wein und lustigen Lieder» zuzubringen, undwenn herumziehende Tänzerinnen am Sonntag auf die' Höfe kamen, so wurden ihnen wohl hundert Prügel ge-

gebenv); doch blieben Freuden genug ; nicht finster solltedas Leben, nur ordentlich werden. Gepflanzt, verar-beitet wurde das Nothwendige; mehr begehrten sie nicht»niemand wurde durch Arbeit erschöpft, auch kein KindgezwungenDer Gebrauch der Waffen war im Lebendas erste und letzte, der Grundpfeiler von allem, ohnewelchen der Mann für nichts gerechnet wurde. So wa-ren Staat und Leben unter den Merwingcn.

Zumal Bur- Die Burgundionen machten mit ihren Ueberwiuder»gunbiens- folgenden Vertrag:Die Könige der Franken sollenauch Könige von Burgundion seyn, und genannt wer-den; man wolle ihnen die Dienste thun, welche bisherden Fürsten vom Hause Gundiochs; in ihren Kriegenwollen die Burgundionischen Männer ihnen Zuzug lei-

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7 ) Lsstißentur «t emenclsre procureni; n. z.

8) ». Z UNd 4.

8) ^§ 1 » lle iNolscria, el>r>0'

tatv »!l NaiiSkUriciliuS , z;4. ValUje.io) Wenigstens nicht bey dc» alte» Schwaben ; n.

L. IV, c. Wir nehmen die Sitten als fortdauernd an»so lange der herrschende Charakter ;» denselben paßt, oder bi§aus einem Zeugniß ihre Aenderung erhellet.

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