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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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139
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Beschichte der Schweiz .

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stützt. Solche Hülfe mahnten die Vorsteher unterandern/ wenn ein Weib einführt wurdet)/ denn eigeneWaffen hatten sie nicht; das Landvolk lieh dem Richterseine Stärke; dafür war es vor willkürlicher Gewalt-übung sicher. In allen schweren Sachen (es wurded»n Burgundischen Obrigkeiten wenig Scharfsinn er-wartet) gieng man vor Gott / auf daß er zweifelhafteFälle, wie bey den Sinesen / durch das Loos ?), aufdaß er Wahrheit oder Lüge bey Berührung des glühen-den Erztesr L) oder im Zweykampf; o) entscheide; der^id'war, wie beyden alten Römern")/ Grundfestedes bürgerlichen Lebens. Noch ist er in die Verfassun-gen der Schweizerischen Städte und Länder so verfloch-tn/ daß er ohne äußerste Gefahr seine Kraft nicht ver-lieren kann/ oder es müßten solche Maßregeln genoin«wen werden/ daß von Freyheit nur der Name bliebe.3ene Fränkische Proceßordnung/ worin Zufall undbtärke / oft glücklich / oft blind (wie die Richter)/ dochschnell/ entschied/ ist weder besser noch schlechter alsdie, worin die verwirrte Menge fremder Gesetze undft»e große Anzahl entgegengesetzter Landesordnungcn,oft nicht billiger, und langsamer, entscheidet. VorAlters kam das Meiste auf Stärke und Geschick lickkeitan; man war doch nicht ohne eigene Schuld Unglück-sich; wir bezahlen Sachwalter für unser Verderben.Die bisher beschriebenen Gesetze wurden zur Zeit Königs^hildcbert, Neffen Königs Eunlramn, in der jähr-

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Das Duck) A-kilig ist voll davon. Hier, °> ckuvieui» esr,

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