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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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145
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Geschichte der Schweiz .

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//Juden wird wider Christen kein Recht «») gehalten;e,diese sollen kein Theil nehmen an jüdischem Wucherge.//winn. In allen Landen des Reichs zu Franken und//Burgundien ist und bleibt Friede. Weder der König„noch geistliche und weltliche Herren sollen über irgend//ein Land andere Richter und Amtleute als aus demsel-ben Lande setzen. Kein Amtmann brauche andere Ge«"walk als die der Gesetze 8-)- auch nicht ein Knecht soll»-unvekhört verurtheilt werden. Alle des Königs Leute'/Und Getreue behalten alles, was die Könige ihnen mit//Recht gegeben; was ihnen abgenommen worden, be-kommen ste wieder. Diese Gesetze soll jeder bey Der«//lust seines Lebens beobachten." Die Schlüsse dieser^orsamnilung legten einen vortreflichen Grund gemeinerWohlfahrt. Jene Sicherheit gegen innere Waffen, ge«3en dxr Obern Gewaltthätigkeit, gegen veralterte An-bräche und unbillige Auflagen war das Glück, aus Lie«^ zu welchem die Menschen ihre Freyheit unter Ge«^tze gebeugt haben. Aber, wo ein Einziger alles ver«wird die öffentliche Stimme nicht gehört, oderunterdrückt, oder sie erhebt sich tumultuarisch;7 ?rum wurden zwey Stände festgesetzt, mit ansehnlicher^ocht über Seele, Leib und Gut; beyde durch eigenebükex von Bedürfnissen frey, beyde stark durch Oienst-°Uke oder Freygelassene, beyde bis zur Wahl 8«) von^ König einigermaßen abhängig, nach der WahlFurcht, unter dem Reichsgesctz. Das alltägliche^ück wurde durch zwey Grundsätze gesichert; erstlich

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'Uinici-it'; kann auch auf Christe» gehen, welche das Gewcrb^»chniaiiger Lombarden trieben.

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ist gcwaffncte Hülfe; allerdings der beste Trost barbari,scher Menschen.

^ Denn es heißt auch von den Bischöfen: »rw u- /«/«,/»

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