»/,5
//Juden wird wider Christen kein Recht «») gehalten;e,diese sollen kein Theil nehmen an jüdischem Wucherge.//winn. In allen Landen des Reichs zu Franken und//Burgundien ist und bleibt Friede. Weder der König„noch geistliche und weltliche Herren sollen über irgend//ein Land andere Richter und Amtleute als aus demsel-ben Lande setzen. Kein Amtmann brauche andere Ge«"walk als die der Gesetze 8-)- auch nicht ein Knecht soll»-unvekhört verurtheilt werden. Alle des Königs Leute'/Und Getreue behalten alles, was die Könige ihnen mit//Recht gegeben; was ihnen abgenommen worden, be-kommen ste wieder. Diese Gesetze soll jeder bey Der«//lust seines Lebens beobachten." Die Schlüsse dieser^orsamnilung legten einen vortreflichen Grund gemeinerWohlfahrt. Jene Sicherheit gegen innere Waffen, ge«3en dxr Obern Gewaltthätigkeit, gegen veralterte An-bräche und unbillige Auflagen war das Glück, aus Lie«^ zu welchem die Menschen ihre Freyheit unter Ge«^tze gebeugt haben. Aber, wo ein Einziger alles ver«wird die öffentliche Stimme nicht gehört, oderunterdrückt, oder sie erhebt sich tumultuarisch;7 ?rum wurden zwey Stände festgesetzt, mit ansehnlicher^ocht über Seele, Leib und Gut; beyde durch eigenebükex von Bedürfnissen frey, beyde stark durch Oienst-°Uke oder Freygelassene, beyde bis zur Wahl 8«) von^ König einigermaßen abhängig, nach der WahlFurcht, unter dem Reichsgesctz. Das alltägliche^ück wurde durch zwey Grundsätze gesichert; erstlich
^ ^Ctio Public«. 8! lplis cpioc-tuoso crä>
'Uinici-it'; kann auch auf Christe» gehen, welche das Gewcrb^»chniaiiger Lombarden trieben.
/ k'rr potestatcm null!»« rci collccts «olnti« oukcrant.
ist gcwaffncte Hülfe; allerdings der beste Trost barbari,scher Menschen.
^ Denn es heißt auch von den Bischöfen: »rw u- /«/«,/»
"'LK»»-, mcrNun» »cNincU»'.
Theil. K